Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Anlage 4. 
Zuschläge zu dem für gemahlenen Melis festgesetzten Preise. 
A. Welis: 
1. Kristallzucker (ohne Sack). 0,oo M 
2. Melispuder (ohne Sack) + 0,500 
B. Harte Raffinaden: 
1. Brote, lose (in gewöhnlicher Papierpackung) + 140 
2. Platten, lose (in gewöhnlicher Papierpackung) . -i-1,773- 
3. Würfel in Kisten zu 50 kg bis 130 Stück auf ½ 16 
ah feinkörnige geschnittene Würfel . -4-1,675- 
b) grobkörnige geschnittene Würfel + 1,95 
c) gepreßte Würfel . -I-1,175- 
Für Würfel mit mehr als 180 Stück auf ½ 2 i gilt ein weiterer 
Zuschlag voo + 0% 
Bei Lieferung von Würfeln in Risten kann neben dem Preise für den 
Zucker der Preis der Kiste zu den Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. 
C. Gemahlene Raffinaben und raffinierte Kristallzucker: 
1. Gewöhnliche Sorten (lohne Sach) + 0,500 
2. Besondere Sorten, nameutlich emehlene nasfinaden aus Broten, vleiten oder 
gleichwertigem Gut . . ...-i-l,2--
	        
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