Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Sachsen 
— 1074 — 
  
  
Angabe 
bei den für Militär- 
  
  
  
Bezeichnung 
anwärter und Inhaber der eiöben an die Be- 
des Anstellungsscheins werbungen zu richten sind, 
Bezeichnung der Stellen nicht ausschließlich bezwenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
stimmten Stellen, in selbst ist, bei der die An- 
welchem Umfang sie stellung gewünscht wird 
vorbehalten sind 
III. Königreich Sachsen. 
III. Ministerium des Jnnern. 
11. Brandversicherungskammer. 
Mittlere Beamte. 
Hinzuzufügen vor „Expedienten,“: 
.Hilfsarbe 
n- 
Zu streichen: 
„Hilfsarbeiter (ohne Staatsbienereigen- 
schaft).“ 
12. Gendarmerieanstalt. Zu 
An Stelle von „Gendarmen“ 
„Gendarmeriewachtmeiner," 
umd an Stelle voͤn Vureaugendarmen · 
„Bureaubeamte 
ist zu setzen: 
  
  
  
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