— 1077 — Sachsen
Angabe
bei den für Militär- Bezeichnung
anwärter und Inhaber, der Behörden, an die Be-
Bezeichnung der Stellen En werbungen zu richten sind, Bemerkungen
stimmten Stellen, in
welchem Umfang sie
vorbehalten sind
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei der die An-
stellung gewünscht wird
V. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
6. Fürsten= und Landesschulen in. Grimma
und Meihen.
Mittlere Beamte.
Zu streichen:
„Expedient in Grimma“.
11. Tanbstummenanstalten zu Dresden und
Leipzig.
Mittlere Beamte.
Zu streichen:
Expedient in Dresden“.
VI.
3. Landgerichte, Staatsanwaltschaften bei den
Landgerichten, Amtsgerichte und Gefangen-
anstalten.
Mittlere Veamte.
Zu streichen:
„Remunerierte (d. s. aushilfsweise zu Ex-
pedientenarbeiten verwendete) Schreiber“;
der Abschnitt „Mittlere Beamte“ erhält
folgende neue Fassung:
-Gerichwexpedienten,
ktu
-Vertchrserretäre
VvII.
1. Ministerinm.
Unterbeamte.
Hinzuzufügen nach „Diener:
„Heizer ,“.
# Alters= und Lanbeskulturrentenbank-VBer-
waltung zu Dresden.
Unterbeamte.
Hin#mumsügen nach „Diener,:
„ “.
5. Berwaltung der direkten Stenern.
Unterbeamte.
424 Hälfte.
Oinzuzufügen nach „Diener,“:
„Heizer““.
Juftizministerium.
Finanzministerium.
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Heizerprüfung
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