Mitteilende Behörde: Strafnachricht (A) für das Strafregister zu Aktenzeichen:
Strafliste angelegt des Reichs-Justizamts
37/72 1895
Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu
Familienname (bei Frauen Geburtsname):
Vornamen (Rufname zu unterstreichen):
Bauer
Arnold Xaver
Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden
Vor- und Familien-(Geburts-) name z. B.
des (bezw. früheren) Ehegatten: Charlotte Werner
Des Vaters Vor- und Familienname: Anton Bauer
Der Mutter Vor- und Geburtsname: Helene Marie Beunner
Ge- Tag: 13. Ge- Gemeinde: Hägglingen Landgerichtsbezirk: —
burts- Monat: Sept. burts- ev. Straße, Stadtteil: Staat: Schweiz
tag. Jahr: 1864 ort. Verwaltungsbezirk*):
Wohnort: Bingen (Hessen) z. B. ev. letzter Aufenthaltsort:
Stand (Beruf, Gewerbe): Melker ev
Stand des Ehemanns:
Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen**) oder aus § 361 Nr. 1—8 Strafgesetzbuchs:
nein ja vgl. Rückseite —
Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit): Schweizer. Heimatsgem.: Adelboden Kanton: Bern.
Bei Nr. 1, 2, ledig, bei Nr. 3 und 4 verheiratet, seit Nr. 5, verwitw.
Wohnort bei Nr. 1 5 Fürth (Bayern), bei Nr. 6 und 7 Kehl (Baden), seit Nr. 8;
Nach Nr. 10 Stand: Viehhändler:
Amalie Langner.
Vorstehend bezeichnete
Amtsanw. A. Traunstein (bei Nr. 2)
Bingen.
Wohnort: Mannheim; wiederverheiratet mit Antonie
Person ist rechtskräftig verurteilt worden: 1. nach Mitteilung des
F. 2)
am durch wegen auf Grund von zu
8/2 1878 Kreisger. Diebstahls 242, 57 Verweis
Flensburg St. G. B.
*) Kreis, Bezirksamt, Amtshauptmsch. Oberamt, Amtsbezirk usw.
**) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei
der Rückfall nicht mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur auf
Verweis oder Geldstrafe nicht über fünfzig Mark allein oder in Verbindung
mit Nebenstrafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in Privatklagsachen,
in Forst- und Feldrügesachen, wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften
über Erbebung öffentlicher Abgaben und Gefälle und wegen der in der
Verordnung über die Strafregister S Nr. 4 bezeichneten militärischen
Verbrechen und Vergehen.
denen
Weitere Verurteilungen umstehend!
Datum:
Die Richtigkeit bescheinigt: