Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Mitteilende Behörde: Strafnachricht (A) für das Strafregister zu Aktenzeichen: 
Strafliste angelegt des Reichs-Justizamts 
37/72 1895 
Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu 
Familienname (bei Frauen Geburtsname): 
Vornamen (Rufname zu unterstreichen): 
Bauer 
Arnold Xaver 
  
  
  
  
  
Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden 
Vor- und Familien-(Geburts-) name z. B. 
des (bezw. früheren) Ehegatten: Charlotte Werner 
Des Vaters Vor- und Familienname: Anton Bauer 
Der Mutter Vor- und Geburtsname: Helene Marie Beunner 
Ge- Tag: 13. Ge- Gemeinde: Hägglingen Landgerichtsbezirk: — 
burts- Monat: Sept. burts- ev. Straße, Stadtteil: Staat: Schweiz 
tag. Jahr: 1864 ort. Verwaltungsbezirk*): 
Wohnort: Bingen (Hessen) z. B. ev. letzter Aufenthaltsort: 
  
Stand (Beruf, Gewerbe): Melker ev 
Stand des Ehemanns: 
Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen**) oder aus § 361 Nr. 1—8 Strafgesetzbuchs: 
  nein ja vgl. Rückseite — 
Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit): Schweizer. Heimatsgem.: Adelboden Kanton: Bern. 
Bei Nr. 1, 2, ledig, bei Nr. 3 und 4 verheiratet, seit Nr. 5, verwitw. 
Wohnort bei Nr. 1 5 Fürth (Bayern), bei Nr. 6 und 7 Kehl (Baden), seit Nr. 8; 
Nach Nr. 10 Stand: Viehhändler: 
Amalie Langner. 
Vorstehend bezeichnete 
Amtsanw. A. Traunstein (bei Nr. 2) 
 
 Bingen. 
Wohnort: Mannheim; wiederverheiratet mit Antonie 
 Person ist rechtskräftig verurteilt worden: 1. nach Mitteilung des 
F. 2) 
  
am durch wegen auf Grund von zu 
8/2 1878 Kreisger. Diebstahls 242, 57 Verweis 
Flensburg St. G. B. 
*) Kreis, Bezirksamt, Amtshauptmsch. Oberamt, Amtsbezirk usw. 
**) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei 
der Rückfall nicht mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur auf 
Verweis oder Geldstrafe nicht über fünfzig Mark allein oder in Verbindung 
mit Nebenstrafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in Privatklagsachen, 
in Forst- und Feldrügesachen, wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften 
über Erbebung öffentlicher Abgaben und Gefälle und wegen der in der 
Verordnung über die Strafregister S Nr. 4 bezeichneten militärischen 
Verbrechen und Vergehen. 
denen 
Weitere Verurteilungen umstehend! 
Datum: 
Die Richtigkeit bescheinigt: