Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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kngegangen den« 19-......... Mustersslh 
Nr. deöAmneldungsbuchs 
Nr. 
des Einnahmebuchs 
(Amtsstempelabdruck) 
Anmeldung 
zur Entrichtung der Abgabe von Geldumsätzen nach Tarifnummer 10 
des Reichsstempelgesetzes. 
Anleitung. 
1. Die Anmeldung hat von juristischen Personen bei der Steuerstelle zu erfolgen, in deren Bezirk sie ihren Sitz haben. 
*i 
□ 
Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, Gesellschaften und Vereinen des bürgerlichen Rechts, soweit 
sie nicht juristische Personen sind, ist der Ort der Niederlassung, bei mehreren Niederlassungen der Ort der Haupt- 
niederlassung maßgebend. Im übrigen ist die Steuerstelle des Wohnorts des Steuerpflichtigen zuständig. Befindet 
sich der Sitz des Unternehmens oder der Hauptniederlassung im Ausland oder hat der Steuerpflichtige im Inland 
keinen Wohnsitz, so ist der Ort des Betriebs maßgebend. 
. Der Vordrick unter 2b der Anmeldung ist bei der erstmaligen Anmeldung, später nur auszzufüllen, wenn wegen 
Neuaufnahme oder Aufgabe des Geschäftsbetriebs ein kürzerer Zeitraum als ein Jahr in Betracht kommt. 
. Der Vordruck unter 8b der Anmeldung ist nur auszufüllen beim Vorhandensein von inländischen Zweignieder- 
lassungen. Diese sind derart zu ordnen, daß die in demselben Bundesstaate belegenen Niederlassungen aufeinander- 
folgen. Die Habenzinsen sind staatenweise aufgurechnen, z. B. (Fortsetzung S. 4 der Anmeldung.)
	        
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