Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 392 — 
Anhang. 
Ertrag der Schaumweinsteuer. 
  
Mart wsl. Martz . Mart Wl. 
  
Hiervon 
Betrag ab die Vergütung Bleibt Reinertrag 
der Stener für 
der Proben usw. der 
- gemäß§ö 
Einnahme des Schaumwein- Schaumweinsteuer 
steuergesetzes 
Bemerkungen 
  
"a. b. 9 d.