Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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abgetrocknete Schale 2½ Stunden im Wasserbadtrockenkasten erhitzt, dann wieder in den Ex- 
sikkator gestellt und nach dem Erkalten mitsamt dem Glasstabe gewogen. Wird das Reingewicht 
der rim- Wägung mit 10 vervielfältigt, so ergibt sich die Anzahl Gramm Extrakt in 11 
der Probe. 
C. Schlußbestimmung. 
Sind die erforderlichen Geräte nicht vorhanden oder bestehen über das Ergebnis einzelner 
Prüfungen Zweifel, so ist die Untersuchung insoweit einem Chemiker unter Hinweis auf vor- 
stehende Bestimmungen zu übertragen. 
5. In Teil III 31 a ist der Hinweis in Zeile 2 und 3 des ersten Absatzes wie folgt zu fassen: 
Die Untersuchung erfolgt nach Abschnitt B1 der Anleitung zur Untersuchung von 
Speiseessig (Teil III 29), jedoch usw. (wie bisher). 
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