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Muster 11.
(Ausführungsbestimmungen
. 62, 64 und 74)
Lieferungsanzeige
über Wein zur Herstellung von Schaumwein, Essig oder Branntwein oder zur Ver-
wendung zu wissenschaftlichen Zwecken.
An das
Es sind abgegangennn ....................................... in........,.. .,
hernachNr..................... des dortigen Verzeichnisses die Genehmigung zum steuerfreien Bezuge von Wei
zur Herstellung von Schaumwein — Essig — Branntwein")
zu wissenschaftlichen Zwecken")
besitzt.
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Mein Betrieb ist nach § 15 des Weinsteuergesetzes
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(Unterschrift)
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angemeldet bei dem
19
Aumerkung: (1) Die Lieferungsanzeige ist vom Abgeber (bei der Einfuhr von der Jollstelle) binnen einer Woche nach
Abgang der Sendung der Hebestelle einzusenden.
(2) Bei eingeführtem Wein genügt an Stelle der in den Spalten 5 und 6 verlangten Angaben die Angabe
des ermittelten Gewichts.
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.