Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 554 — 
Muster 11. 
(Ausführungsbestimmungen 
. 62, 64 und 74) 
Lieferungsanzeige 
über Wein zur Herstellung von Schaumwein, Essig oder Branntwein oder zur Ver- 
wendung zu wissenschaftlichen Zwecken. 
An das 
Es sind abgegangennn ....................................... in........,.. ., 
hernachNr..................... des dortigen Verzeichnisses die Genehmigung zum steuerfreien Bezuge von Wei 
zur Herstellung von Schaumwein — Essig — Branntwein") 
zu wissenschaftlichen Zwecken") 
  
besitzt. 
Menge Anz . - - 
Tag Der Vocsstüce Bezeichnung (a 13 i1 “ 6“ 
des zeichen Zahl des 4 Wein #. ! Bemerlungen 
Abgangs und und Weines Answerheey) Liter Liter, Liter Liter 
NMummer Art Liter ½½0 Stick Stück Stück Stick 
1 2 4 5 6 
  
  
Mein Betrieb ist nach § 15 des Weinsteuergesetzes 
amt in .. 
  
  
(Unterschrift) 
  
, den 
angemeldet bei dem 
19 
  
Aumerkung: (1) Die Lieferungsanzeige ist vom Abgeber (bei der Einfuhr von der Jollstelle) binnen einer Woche nach 
Abgang der Sendung der Hebestelle einzusenden. 
(2) Bei eingeführtem Wein genügt an Stelle der in den Spalten 5 und 6 verlangten Angaben die Angabe 
des ermittelten Gewichts. 
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
	        
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