Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Muster 8. 
(Ausführungsbestimmungen §8.19 Nr. 8 Abs. 2) 
Beförderungsunternehmer: 
Floßführer :.- 
Schiff: 
Stenerbegleitzettel Nr. 
Der unterzeichnete Betriebsunternehmer 
— bekennt hierdurch, daß die Reichsabgabe von der Beförderung der nachstehend unter Nr. 1 bis 
n von ihm zur Entrichtung bei de Beseichnung der Steueriielle) 
in übernommen worden ist'’), — 
verzeichneten Fes- 
— bescheinigt hiermit zur Erlangung der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2, 3 des Geseves, 
daß die nachstehend unter Nr. aufgeführten Güter — den Zwecken des eigenen Beförderungs- 
unternehmers dienen — aus dem Ausland eingegangene — nach dem Ausland auszuführende — 
Waren betreffen). 
Die sind im Stenerbuche des Unterzeichneten unter der Nummer dieses Steuerbegleit- 
1 
zettels eingetragen. 
, den . ien 19 
(Firmenstempel) (Firma) 
  
a) Zahl der wochtte 
  
  
· Ausladungsort d zund nertder Vervackung des Gutes Angabe der näheren Zweck- 
Lsd. )-Gattung bestimmung des Gutes bei 
und e) Gewicht 
Nr. Emyfa oder Inanspruchnahme 
ipfanger d) Zusammenstellung der Steuerbefreiun 
e) Umsang 1 des Floßes · 
1 2 — * I 
  
  
  
  
") Nichtzutreffendes ist zu streichen.
	        
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