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Taxe der (Neceptur-) Arbeiten.
Mit Rücksicht auf den gestiegenen Preis des Semen Lyoopodii wird Folgendes bestimmt:
Für die Bereitung von Pillen, nämlich die Mengung und Formation derselben,
mit Einschluß der Bestreuung mit einem Pulover, dessen Tarpreis nicht hsber
als 1 Kreuzer für die Drachme steht, und mit Einschluß der Ausfertigung
und Signirung wird berechnet:
bis auf 30 Pillen .Akr.
über 30 Pillen bis zu 120 2 fr. je weitere
30 Pillen 2 kr.
über 120 Pillen für je weitere 30 Pillen . . kr.
Wenn zur Bestreuung ein Pulver von höherem Werth verordnet wird, so wird die
erfordert gewesene Menge desselben besonders berechnet.
Taxe der Gefässe:
Grüne Gläser sammt Kork und Tektur
bis zu 8 Unn Eskr.
über 8 „ „ 12 „ Zkr
„ 12 „ „ 24 „ . . . . Okr.
Für Gewichtsmengen über 12 Unzen sind starte Glaser entweder von der gewöhnlichen
Bouteillenform oder sogenannte Pfundgläser zu verwenden.
Weiße Gläser bis zu 12 Unzen, wenn sie verlangt werden, werden um die Hälfte
höher berechnet.
Wenn bei Arzneilieferungen auf Rechnung öffentlicher Kassen an öffentliche Anstalten
oder für Epidemieen Gläser oder Töpfe gereinigt zurückgegeben werden, so sind von dem
Betrag der Rechnung abzuziehen: