Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Taxe  der  (Neceptur-)  Arbeiten.

Mit  Rücksicht  auf  den  gestiegenen  Preis  des  Semen  Lyoopodii  wird  Folgendes  bestimmt:


Für  die  Bereitung  von  Pillen,  nämlich  die  Mengung  und  Formation  derselben,
mit  Einschluß  der  Bestreuung  mit  einem  Pulover,  dessen  Tarpreis  nicht  hsber
  als  1  Kreuzer  für  die  Drachme  steht,  und  mit  Einschluß  der  Ausfertigung
  und  Signirung  wird  berechnet:

bis  auf  30  Pillen  .Akr.
über  30  Pillen  bis  zu  120  2  fr.  je  weitere
  30  Pillen  2  kr.

über  120  Pillen  für  je  weitere  30  Pillen  .  .  kr.
Wenn  zur  Bestreuung  ein  Pulver  von  höherem  Werth  verordnet  wird,  so  wird  die
erfordert  gewesene  Menge  desselben  besonders  berechnet.

Taxe  der  Gefässe:

Grüne  Gläser  sammt  Kork  und  Tektur
bis  zu  8  Unn  Eskr.
über  8  „  „  12  „  Zkr
„  12  „  „  24  „  .  .  .  .  Okr.
Für  Gewichtsmengen  über  12  Unzen  sind  starte  Glaser  entweder  von  der  gewöhnlichen
  Bouteillenform  oder  sogenannte  Pfundgläser  zu  verwenden.
Weiße  Gläser  bis  zu  12  Unzen,  wenn  sie  verlangt  werden,  werden  um  die  Hälfte
höher  berechnet.
Wenn  bei  Arzneilieferungen  auf  Rechnung  öffentlicher  Kassen  an  öffentliche  Anstalten
oder  für  Epidemieen  Gläser  oder  Töpfe  gereinigt  zurückgegeben  werden,  so  sind  von  dem
Betrag  der  Rechnung  abzuziehen: