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Muster 27.
4 (Busf. Best. § 114)
Bundesstaat:
Berwaltungsbezirk (für Prenßen):
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2
Hauptamtsbezirk:
Einsendungszeitpunkt: 1. August.
Bestand der Brauereien und Biererzeugung
im Rechnungsjahre 19.
Auleitung zum Gebrauch.
. In der Spalte 3 sind alle vorhandenen, in den Spalten 4 bis 11 alle im Betriebe gewesenen Brauereien auf-
zuführen, ausschließlich der Haushaltungen, in denen Haustrunkbier zum ermäßigten Stenersatze von 3 Mark
für ein Hektoliter bereitet wird. Letztere sind in Spalte 16 ausfzuführen.
Als nicht gewerbliche Brauereien gelten nur Bierbrauereien, die ausschließlich für den Bedarf des eigenen
Haushalts des Besivers ohne besondere Brauanlage Bier bereiten und nicht zu den Haushaltungen gehören,
welche die Biersteuer zum ermäßigten Steuersatze von 3 Mark für ein Hektoliter entrichten.
. Geht eine Bierbrauerei im Laufe des Jahres aus einer der Klassen Spalte 4 bis 6, B8 und V in eine andere
über, so ist sie bei der Klasse einzurechnen, der sie während des größeren Teiles des Jahres angehört oder in
der sie den größeren Teil der Jahressteuer entrichtet hat. Unter „Bemerkungen“ ist das Tatsächliche erläuternd
anzuführen.
Die Angaben in den Spalten 20 bis 31 sind den Betriebs= und Biersteuer-Gegenbüchern für das abgelaufene
Rechnungsjahr zu entnehmen.
Mehrere zu einem Brauereibetriebe vereinigte Braucreien (§ Abs. 4 des Gesetzes) sind in dieser Nach-
weisung als verschiedene Betriebe zu zählen.
Die von den Direktiobehörden zu fertigende Zusammenstellung hat nach Hauptamtobezirken zu erfolgen.
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