Full text : Der Gebietserwerb durch völkerrechtliche Okkupation.

Schluß.

g  12

Resultat.

In  dem  dargelegten  Zustande  befindet  sich  die  Okkupation
jetzt.  Einmal  tritt  sie  als  reine  Okkupation  auf,  dann  verbirgt  sie
sich  aber  auch  unter  den  verschiedensten  Bezeichnungen,  sie  liegt
völkerrechtlichen  Instituten  zugrunde,  so  dem  kolonialen  Protektorate,
der  Interessensphäre,  der  debellatio,  spielt  also  im  Völkerrecht  eine
große  Rolle.  Es  ist  fraglich,  ob  sich  an  den  für  die  Okkupation
aufgestellten  Regeln  in  absehbarer  Zeit  etwas  ändern  wird.  Der
Grund  hierfür  liegt  darin,  daß  fast  die  ganze  Erde  aufgeteilt  ist,
die  Okkupation  würde  demnach  jetzt  nur  noch  praktisch  sein  für
neu  entstehende  Inseln  und  für  derelinquiertes  Gebiet.  Daß  ein
Staat  seine  Souveränität  auf  Polargebiete  —  etwa  abgesehen
von  Spitzbergen  —  ausdehnt,  ist  mangels  des  Vorteils,  der  ihm
daraus  entstehen  könnte,  so  gut  wie  ausgeschlossen.  Man  wird
mithin  annehmen  müssen,  daß  die  völkerrechtliche  Okkupation  in
Zukunft  nicht  mehr  die  Bedeutung  haben  wird,  die  ihr  mehrere
Jahrhunderte  lang  zuerkannt  werden  mußte.

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Spezialdruckerei  für  Dissertationen,  Robert  Noske,  Borna-Leipzig.