Schluß.
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Resultat.
In dem dargelegten Zustande befindet sich die Okkupation
jetzt. Einmal tritt sie als reine Okkupation auf, dann verbirgt sie
sich aber auch unter den verschiedensten Bezeichnungen, sie liegt
völkerrechtlichen Instituten zugrunde, so dem kolonialen Protektorate,
der Interessensphäre, der debellatio, spielt also im Völkerrecht eine
große Rolle. Es ist fraglich, ob sich an den für die Okkupation
aufgestellten Regeln in absehbarer Zeit etwas ändern wird. Der
Grund hierfür liegt darin, daß fast die ganze Erde aufgeteilt ist,
die Okkupation würde demnach jetzt nur noch praktisch sein für
neu entstehende Inseln und für derelinquiertes Gebiet. Daß ein
Staat seine Souveränität auf Polargebiete — etwa abgesehen
von Spitzbergen — ausdehnt, ist mangels des Vorteils, der ihm
daraus entstehen könnte, so gut wie ausgeschlossen. Man wird
mithin annehmen müssen, daß die völkerrechtliche Okkupation in
Zukunft nicht mehr die Bedeutung haben wird, die ihr mehrere
Jahrhunderte lang zuerkannt werden mußte.
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Spezialdruckerei für Dissertationen, Robert Noske, Borna-Leipzig.