Full text : Der Gebietserwerb durch völkerrechtliche Okkupation.

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Interessensphäre,  Kolonie  und  Schutzgebiet  überhaupt  zurückweisen:
zu  müssen.  Er  sagt:  Ein  juristischer  Unterschied  zwischen  Kolonie,.
Schutzgebiet  und  Interessensphäre  kann  jedoch  nicht  anerkannt
werden.  Auch  die  Interessensphäre  ist  der  Souveränität  des  Staates
unterworfen  wie  das  Schutzgebiet.  Der  Unterschied  ist  nur  ein
tatsächlicher,  insofern  im  letzteren  die  Staatsgewalt  bereits  aufgerichtet
  ist,  in  der  ersteren  vorerst  nur  die  rechtliche  Möglichkeit.
hierfür  geschaffen  ist,  aber  als  ausschließliche  Befugnis  anderen
Mächten  gegenüber.  Der  tatsächliche  Unterschied  ist  zuzugeben.
Er  ist  jedoch  anders  zu  konstruiern.  Auch  in  der  Interessensphärebesteht
  völkerrechtlich  die  Staatsgewalt  der  okkupierenden  Macht,
sie  ruht  jedoch  vorläufig.  Die  Interessensphäre  stellt  das  erste
Stadium  der  Okkupation  dar.  Allmählich  verdichtet  sich  die  Staatsgewalt,
  bis  sie  zur  effektiven  wird.  Die  Interessensphäre  bedeutet
den  Beginn  der  Okkupation;  sie  begründet  also  ebensowenig  wie:
das  koloniale  Protektorat  ein  bloßes  Vorrecht  auf  Okkupation  gegenüber
  anderen  Mächten.

Es  existiert  jedoch  außer  dem  tatsächlichen  Unterschied  auch
ein  juristischer.  Denn  in  dem  okkupierten  Gebiete  muß  die  Herrschaft
  effektiv  sein,  für  das  koloniale  Protektorat  und  die  Interessensphäre
  fällt  dieses  Erfordernis  weg.