Full text : Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

172  Zweites  Buch.  Recht  der  Schuldverhältnisse.

3.  Die  Verbindlichkeit  geht  also  im  Gegensatze  zu  8  249  von  vornherein
  auf  Geld,  Ausnahme  §9  257.
4.  9  246.  5.  §  100.  6.  8  99.

h)  Befreiung  v.  Berbindlichkeit  §.  257.

Wer  berechtigt  ist,  Ersatz  für  Aufwendungen  zu  verlangen,
die  er  für  einen  bestimmten  Zweck  macht!,  kann,  wenn  er  für
diesen  Zweck  eine  Verbindlichkeit  eingeht,  Befreiung  von  der
Verbindlichkeit  verlangen.?  Ist  die  Verbindlichkeit  noch  nicht
fällig,  so  kann  ihm  der  Ersatzpflichtige,  statt  ihn  zu  befreien,
Sicherheits  leisten.

1  595  ,  621  :,  II  àa  601„,  12891  Satz  2,  19977  Satz  3,  IIb  251,  111  250.
M.  II,  542,  581.  Prot.  II,  365,  366,  VI,  152.

1.  9  256  N.  1,  2.

2.  Doch  ist  es  nicht  unzulässig,  wenn  der  Kommissionär  alternativ
auf  Befreiung  oder  auf  Zahlung  der  erforderlichen  Deckung  klagt  4.  R.
17185.  Vollstreckung  nach  ZBPO.  8  887.

3.  §§  232  ff.  §  262  W.  1.

7.  Ausüb.  d.  Wegnahmerechts  §.  258.

Wer  berechtigt  ist,  von  einer  Sache!:,  die  er  einem  Anderen
herauszugeben  hat,  eine  Einrichtung  wegzunehmen?,  hat  im  Falle
der  Wegnahme  die  Sache  auf  seine  Kosten  in  den  vorigen  Stand
zu  setzen.  Erlangt  der  Andere  den  Besitz  der  Sache,  so  ist
er  verpflichtet,  die  Wegnahme  der  Einrichtung  zu  gestatten;  er
kann  die  Gestattung  verweigern",  bis  ihm  für  den  mit  der  Wegnahme
  verbundenen  Schaden  Sicherheit?  geleistet  wird.“

1  479:,  514  ,  5335,  9862,  1010  1,  1815,  IIa  485  ,  491,  541:,  9101,  959

Satz  3,  1998  Satz  3,  IIb  252,  111  251.  M.  II,  844,  394,  448,  M.  III,
414,  524,  M.  V,  93.  Prot.  VI,  152.  88  867,  951.

1.  88  90,  93  A.  3.

2.  Einrichtung  ist  eine  Verwendung  auf  die  Sache,  wodurch  die
verwendete  Sache  einer  anderen  Sache  eingefügt  oder  mit  ihr  verbunden
ist.  Das  Wegnahmerecht  (ius  tollendi)  haben  88  500  (Wiederverkäufer),
5472,  581  (Mieter,  Pächter),  6012  (Entleiher),  997  (Besitzer),  10497
(Nießbraucher),  10931  (Wohnungsberechtigter),  1216  (Pfandgläubiger),
21252  (Vorerbe).  Der  8  258  findet  auch  Anwendung  im  Falle
des  §  967.

3.  88  854,  868.  4.  Einrede  im  Sinne  des  BGB.  8  202  M.  6.

Z.  88  232  ff.  6.  Gegen  schikanöse  Ausübung  §  226.

8.  Offenbarungseid
a)  bei  Rechnungslegungspflicht  §.  259.

Wer  verpflichtet  ist,  über  eine  mit  Einnahmen  oder  Ausgaben
  verbundene  Verwaltung  Rechenschaft  abzulegen  1,  hat  dem