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Gesetzblatt
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fuͤr das
Köni greich Ba i
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eermn.
VI. Stück.
München, Sonnabend den 23. May 1813.
Inhalt.
Königliche Verorbunngen:
den dltern 7 Kreisen betreffend. —
Jahr 1317/18 betresffend.
Die direeten Staats = Auflasen för das Finanz= Jahr i1317s18 in
Die Kriegskosten = Peráägzuatious = Umlagen für das Etats-
Verordnungen.
(Die directen Staats = Auflagen für das Fi-
nanz-Jahr 18712/18 in den dltern 7 Krei-
sen des Reichs betreffend. !)
Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wie haben bereits durch Unsere Verord-
mung vom 19. Jänner dieses Jahres Un-
sere Regierungen der Altern 7 Kreise er-
meächtiger, einstweilen diejenigen Ziele der
bestehenden directen Steuern, welche im
ersten Semester dieses Verwaltungs-Jah-
res, bis zum Schluße März nämlich, ver-
fallen seyn werden, erheben zu lassen, und
beschließen nunmehr nach Vernehmung Un-
seres Staatsrathes, daß für das Ill##e Se-
mester dasselbe beobachtet, und überhaupt
für das laufende Finanz-Jahr dieselben di-
recten Auflagen in denselben Jielen, und
in demselben Maße, wie im vorigen Jahre,
ausgeschrieben und erhoben werden sollen.
Unsere Regierungen des Untermain:
des Obermain des Rezat= des Regen= des
D des Unterdonau und des Isar-
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