Gesetz- Mlatt
für das
Königreich Bapern.
München, den 6. April 1859.
Inhalt:
Gesestz, elnen Credit für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres betr. (I. Bellage zum Lanktags-Abschied).
Gesetz, Wir haben nach Vernehmung Uneinen
Credit für auberordentliche Bedürfnisse des seres Staatsrathes, mit Beirath und Zu-Heeres
betreffend. stimmung der Kammer der Reichsräthe und
— — der Kammrr der Abgeordneten beschlossen
Maximilian II. und verordnen, was folge:
von Gottes Gnaden König von Payern,
Pfalzgraf bei Uhein, Art. 1.
Berzog von Bayern, Franken und in Für die Vervollständigung und Be-Ichwaben
rc. rc. schaffung eines stets zu erhaltenden Reserve-2