Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1859. (18)

Gesetz-  Mlatt

für  das

Königreich  Bapern.

 

München,  den  6.  April  1859.

 

Inhalt:
Gesestz,  elnen  Credit  für  außerordentliche  Bedürfnisse  des  Heeres  betr.  (I.  Bellage  zum  Lanktags-Abschied).

 

Gesetz,  Wir  haben  nach  Vernehmung  Uneinen
  Credit  für  auberordentliche  Bedürfnisse  des  seres  Staatsrathes,  mit  Beirath  und  Zu-Heeres
  betreffend.  stimmung  der  Kammer  der  Reichsräthe  und
—  —  der  Kammrr  der  Abgeordneten  beschlossen
Maximilian  II.  und  verordnen,  was  folge:
von  Gottes  Gnaden  König  von  Payern,
Pfalzgraf  bei  Uhein,  Art.  1.
Berzog  von  Bayern,  Franken  und  in  Für  die  Vervollständigung  und  Be-Ichwaben

  rc.  rc.  schaffung  eines  stets  zu  erhaltenden  Reserve-2