Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

K.  3.
Abgesehen  von  der  peinlichen  Lage,  in  welletzten
  Menschen  versetzt  werden,  ist  nun  «
daßbeteltödurchmlttelbareEumss
selben  wurden.
1)  Zu  Ende  Ap##-2)



3

oie  meisten  durch  kranke  Füchse  verells
  erwiesen,  theils  höchst  wahrscheinlich,
—  /8  solcher  Füchse  drei  Menschen  das  Opfer  der-1315

  raufte  sich  auf  dem  Seehaus-Hof=  Leonberger  Oberamts,
eine  mit  einem  auf  die  Hühner  losgegangenen  Fuchs.  Den  21.  Mai
r  ½6  5  Uhr  biß  jene  eine  ihr  vertraute  Person,  die  Dienstmagd  des  Beständers,
  ein  bis  dahin  gesundes  und  heiteres  Mädchen.  Stiere  und  trohige
Augen,  auf  die  Vorübergehenden  gemacht,  wurden  bei  der  Kaße  bemerkt,
worauf  sie  bei  gleicher  Erscheinung  am  folgenden  Morgen  getödtet  wurde.
Die  ärztliche  Behandlung  des  verletzten  Mädchens  bonnte  erst  nach  24  Stunden
  Statt  finden.  Am  35.  August  traten  nach  vorangegangenem  Uebelbesinvden
  die  Zufälle  der  Wasserschen  ein,  worauf  sie  bald  verschied.
Im  März  1825  kamen  zwei  kranke  Füchse  zu  dem  Stall  des  Hauptmanno
Weber  in  Rettstall,  Cantons  Glarus,  worin  sich  eine  Hündin  mit  zwei  Jungen
  befand.  Die  Erstere  hatte  sich  mit  dem  Einen  dleser  Füchfe  herumgebissen,
wurde  Anfangs  Aprils  von  der  Wuth  befallen,  biß  ihren  eigenen  Herrn,  die
eigenen  Jungen  und  mehrere  Hunde.  Weber  widersete  sich  jeder  ürgtlichen
Behandlung.  Am  9.  August  offenbarte  sich  die  WMasserscheu  bei  demselben,
wenige  Tage  hierauf  vollbommene  Wuth,  welche  mit  dem  Tod  endete.
S.  Ueber  das  Erscheinen  kranker  Füchse  im  Canton  Glarus  und  die
durch  den  Biß  solcher  Thiere  verursachte  Wurhkrankheit,  von  Med.  D.
Streif,  in  dem  Archiv  für  Thier-Heilkunde  IV.  Vd.  zweites  Heft,
Zürich,  1328.
Nach  einer  Mittheilung  des  Großherzogl.  Badenschen  Bezirksamts  Mörsburg
an  das  Königl.  Oberamt  Tettnang  brach  bei  einem  am  27.  August  v.  J.  auf
dem  Felde  von  einer  unbekannten  Kaße  gebissenen  Kinde,  aller  ärztlichen  Vorsorge
  ungeachtet,  die  Wasserschen  aus.  Alle  Wahrscheinlichkeit  läßt  nach  der
Anzeige  eine  vorherige  Mittheilung  der  Fuchs-Krankheit  auf  die  Kätze  annehmen.