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zu dem
Gesetz-Blatte
vom Jahre 1859.
I. Stück.
Abschied für den Landtag des Königreiches Bayern vom 26. März 1859. Seite 1—16.
II. Stück.
Gesetz, einen Credit für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres betreffend. S. 17—22.
III. Stück.
Gesetz, die Verjährungsfristen betr. S. 25—32.
V. Stück.
Gesetz, die Gewährlelstung bei Viehveräußerungen betr. S. 33—42.
V. Stück.
Gesetz, die Einrede des nicht gezahlten Geldes oder Heirathgutes betr. S. 45—48.