Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1859. (18)

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zu  dem

Gesetz-Blatte

vom  Jahre  1859.

I.  Stück.
Abschied  für  den  Landtag  des  Königreiches  Bayern  vom  26.  März  1859.  Seite  1—16.

II.  Stück.

Gesetz,  einen  Credit  für  außerordentliche  Bedürfnisse  des  Heeres  betreffend.  S.  17—22.
III.  Stück.

Gesetz,  die  Verjährungsfristen  betr.  S.  25—32.

V.  Stück.
Gesetz,  die  Gewährlelstung  bei  Viehveräußerungen  betr.  S.  33—42.

V.  Stück.
Gesetz,  die  Einrede  des  nicht  gezahlten  Geldes  oder  Heirathgutes  betr.  S.  45—48.