192 Zuständigkeitstabelle.
#e Cegenstand der Entscheidung — —
Nr. oder Beschlußfassung Zuständige Behörde Rechtsmittel
430 512. Klage gegen polizeiliche
Verfügungen:
a) der Ortspolizeibehör= . Klage beim Kreis-a. Berufung an den
den auf dem Lande oder ausschuß. Bezirksausschuß, Reeiner
zu einem Landkreise vision ans OBG.
gehörigen Stadt bis zu
10000 Einwohnern;
b) der Ortspolizeibehör-.. Klage beim Bezirks= b. Berufung ans
den eines Stadtkreises, ausschuß (Berlin usw. O.
einschließlich Berlin,Bezirksausschuß D.
Charlottenburg, Schöneberg
und Rixdorf, einer zu einem
Landkreise gehörigen Stadt
mit mehr als 10000 Einwohnern,
oder des Landrats.
431. § 130. Beschwerde gegen Oberpräsident. Klage beim OBG.
polizeiliche Verfügungen des
Regierungspräsidenten,
sowie des Polizeipräsidenten
zu Berlin, als
Landespolizeibehörde.
432. § 133 Abs. 1. Die Rechtsmittel
gegen die Androhung
eines Zwangsmittels
sind dieselben wie gegen die
polizeilichen Anordnungen,
(wie vor), sofern die Anordnungen
nicht bereits Gegenstand
eines besonderen Beschwerdeoder
Verwaltungsstreitverfahrens
geworden sind. (Näheres
oben Text S. 60), d. h.: a) Beschwerde oder Klage bei Orts- und
Kreispolizeibehörden (§§ 127—129)
b) Beschwerde mit darauffolgender
Klage bei landespolizeilichen Verfügungen
(§ 130);
e) Einspruch an die verfügende Polizeibehörde
mit darauffolgender Klage
bei wege= bzw. wasserpolizeilichen
Anordnungen (88 56, 57 u. 66 Z.
oben Nr. 193 ff. u, 211 ff.);
d) soweit keine besonderen Rechtsmittel
gegen die Anordnung vorgesehen find,
Beschwerde wie gegen die Anordnung.