Full text: Die Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg.

II. Die Berfassungs-Urkunde für das Königreich 
Württemberg vom 25. September 1819. 
wilhelm, 
von Gottes Gnaden, 
König von Württemberg, 
Tun kund und zu wissen für Uns und Unsere Kachfolger 
in der Regierung: 
Unseres in Gott rubenden Herrn Daters Majestät und 
Gnaden haben schon im Jahre 1815 auf die Errichtung einer 
Staats-Grundverfassung für das gesamte Königreich Württem- 
berg ernstlichen Bedacht genommen, und zu diesem Ende mit 
den zu einer Ständeversammlung einberufenen Fürsten, Grafen, 
Edelleuten, Geistlichen beider Haupt-Konfessionen und den von 
einigen Städten, auch sämtlichen Oberamtsbezirken gewählten 
Abgeordneten Unterhandlungen eröffnen lassen, welche unter 
Unserer Regierung bis in das Jahr 18177 fortgesetzt wurden. 
Wiewohl damals der gewünschte Sweck nicht zu erreichen 
gewesen, so Haben Wir denselben dennoch unverrückt im Auge 
behalten, und um einesteils der Uns, als einem GEliede des 
deutschen Zundes, obliegenden Derbindlichkeit zu Erfüllung des 
XIII. Artikels der Bundesakte, andernteils den Wünschen und 
Bitten Unserer getreuen Untertanen um endliche Begrün- 
dung des öffentlichen Rechtszustandes, übereinstimmend mit
	        
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