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Silber berechnet und bezahlt werden.
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Konvention= oder Speciesthaler, zu 32 gGr. (doppelter Konven-
tions-Gulderryynynynyn)) . .. zu
Thaler zu 24 Groschen im Zwanzig--Guldenfuß .. .... ..... -
halber Speciesthaler oder Konventionsgulden ..23 -
halber Thaler oder 12 Groschen-Stück, nach dem Zwanzig-Guldenfuß =
Ferner Silbermünzen.
Viertel-Speciesthaler, halber Gulden, oder Achtgroschenstück. -
Konventions-Sechsgroschenstck ... ........................... -
Zwanzig-Kreuzerstück, auch Kopfstück genant -
Konventions--Biergroschenstuͤck ..... ...... ............. .. . ........... . .. -
-„Dereigroschensickkg.. ...... . . .. . .. . . -
Zehn--Kreuzerstuͤck, mit sichtbarem Gepräͤge .. -
abgeschliffen mit unkenntlichem Gepraͤge, nur ... . . . .. . . .. . . . .. -
Konventios--Zweigroschenstuͤck .. ..... -
Brabanter k oder Kronenthalrer....... ................... -
- halber Thalrr . -
- viertel Thalr -
Bergischer Thaler .. .. ... . - -
Holländisches Dreiguldenstücck . ... ............. -
Holländischer Reichsthaler zu 50 Stüberrrn -
- - Daler zu Dreißig Stuͤbern ... ... . . . . ................... -
-Gulden zu Zwanzig Stüberern . ... -
Seeländer Tharr ... . -
Hollaͤndisches Sechs-Stüberstück
silbernen Scheidemünzen sollen, jedoch blos zum Ausgleichen
der Zahlungen in Kouranr, angenommen werden:
silbernes ViertelfrankensttKK.. . zu
- Zehn-Centimesstücikgkk . ... -
Zwei-Mariengroschenstck . .. . .. . . . . . -
Mariengroschen ..... . .. ,....................... -
doppeltcheißpfcnnig......,...«. ....................................... -
Weißpfennig................,...................·......................... -«
haibcheißpfcnnigpderSechshcllerftück............................. -
Konventiongutchroscl)en,bis1800geprägt....................... -
- halbchroschcn»..,..................................... -
Kreuzer.................................................................... -«
doppelterDJkünstcrschilling...............................................
einfachhreer . -
Bergisches Dreistüberstckk ... .. .... . .. . -
Aachner Dreimarkstuͤck .. . .. . . . . . ... ...... ......... ..... . . .. .... . . ... . . .. -
Zweimarkstück ,.............. ».................... -
-Eiumarkstück.............,. ...............,.......... -
HolländischcsZwsistüberstück.......... ,..... l ................. -
- -Einstübcrstück......................... ».................. ,-
Wo das Gepräge aller vorstehenden Geldsorten nicht sichtbax und
sollen sie nur nach Gewicht angenommen, und nach ihrem Feingehalt in Gold oder
RKtihlr. Gr. Pf.
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deutlich ist,
Berlin, den 28 den Februar 1810.
Friedrich Wilhelm.
C. Fürst v. Hardenberg. v. Kircheisen. v. Bülow. p. Schuckmann.
W. Fürst zu Wittgenstein. v. Boyen,
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