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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Stgaten.
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No. 2. —.
(No. 317.) Verordnung wegen der angeblichen geheimen Gesellschaften. Vom öten
Fanuar 1816.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
· Preußen 2c. 2c.
haben den Partheigeist mit gerechtem Mißfallen bemerkt, welcher sich bei dem
Streit der Meinungen über die Erxistenz geheimer Verbindungen in Unsern
Staaten außert. Als das VWaterland durch Unglucksfälle hart betroffen, in
großer Gefahr war, haben Wir Selbst den sitllich wissenschaftlichen Verein
genehmigt, welcher unter dem Namen des Tugendbundes bekannt ist, weil
Wir ihn als ein Beforderungömittel des Patriotismus und derjenigen Eigen-
schaften ansahen, welche die Gemüther im Unglück erheben und ihnen Muth
geben konnten, es zu überwinden. Wir fanden aber bald in den Uns zur
Bestätigung vorgelegten Entwürfen einer Verfassungs-Urkunde jenes Ver-
eins, so wie in der damaligen politischen Lage des Staats, Grüunde, ihn
aufzuheben und den Druck aller Diskussionen über denselben zu untersagen.
Seitdem haben dieselbigen Grundsätze und Gesinnungen, welche die erste
Stiftung desselben veranlaßten, nicht blos eine Anzahl der vorigen Mitglieder
desselben, sondern die Mehrheit Unsers Volks beseelt, woraus unter der
Hülfe des Hoöchsten, die Rettung des Vaterlandes und die großen und schö-
nen Thaten hervorgegangen sind, durch welche sie bewirkt wurde, und jetzt, —
wo der Frieden allenthalben hergestellt ist, und jeden Staatsbürger nur ein
Geist beleben, jeder nur einen Zweck haben muß: durch einträchtiges pflicht-
mäßiges Bestreben den sich so herrlich bewährten Nationalsinn zu bewahren
und den Gesetzen gemäß zu leben, damit die Wohlthat des Friedens allen
gesichert bleibe, und der Wohlstand aller, welcher Unser unverrücktes Ziel
ist, bis zur möglichsten Vollkommenheit gebracht werde, — jetzt können ge-
heime Verbindungen nur schädlich und diesem Ziele entgegen wirken.
Jahrgang 1816. B Wir
(Ausgegeben zu Berlin den 13ten Januar 1816.)