Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1816. (7)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Koöniglichen Preußischen Stgaten. 
—.— 
  
  
No. 2. —. 
  
  
(No. 317.) Verordnung wegen der angeblichen geheimen Gesellschaften. Vom öten 
Fanuar 1816. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
· Preußen 2c. 2c. 
haben den Partheigeist mit gerechtem Mißfallen bemerkt, welcher sich bei dem 
Streit der Meinungen über die Erxistenz geheimer Verbindungen in Unsern 
Staaten außert. Als das VWaterland durch Unglucksfälle hart betroffen, in 
großer Gefahr war, haben Wir Selbst den sitllich wissenschaftlichen Verein 
genehmigt, welcher unter dem Namen des Tugendbundes bekannt ist, weil 
Wir ihn als ein Beforderungömittel des Patriotismus und derjenigen Eigen- 
schaften ansahen, welche die Gemüther im Unglück erheben und ihnen Muth 
geben konnten, es zu überwinden. Wir fanden aber bald in den Uns zur 
Bestätigung vorgelegten Entwürfen einer Verfassungs-Urkunde jenes Ver- 
eins, so wie in der damaligen politischen Lage des Staats, Grüunde, ihn 
aufzuheben und den Druck aller Diskussionen über denselben zu untersagen. 
Seitdem haben dieselbigen Grundsätze und Gesinnungen, welche die erste 
Stiftung desselben veranlaßten, nicht blos eine Anzahl der vorigen Mitglieder 
desselben, sondern die Mehrheit Unsers Volks beseelt, woraus unter der 
Hülfe des Hoöchsten, die Rettung des Vaterlandes und die großen und schö- 
nen Thaten hervorgegangen sind, durch welche sie bewirkt wurde, und jetzt, — 
wo der Frieden allenthalben hergestellt ist, und jeden Staatsbürger nur ein 
Geist beleben, jeder nur einen Zweck haben muß: durch einträchtiges pflicht- 
mäßiges Bestreben den sich so herrlich bewährten Nationalsinn zu bewahren 
und den Gesetzen gemäß zu leben, damit die Wohlthat des Friedens allen 
gesichert bleibe, und der Wohlstand aller, welcher Unser unverrücktes Ziel 
ist, bis zur möglichsten Vollkommenheit gebracht werde, — jetzt können ge- 
heime Verbindungen nur schädlich und diesem Ziele entgegen wirken. 
Jahrgang 1816. B Wir 
(Ausgegeben zu Berlin den 13ten Januar 1816.)
	        
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