17) Uebrigens behält man sich Kdniglich-Prrußischer Seits seine Gerechtsame an die gesammten
# der Hauptausnechselungs= und der Diskontokasse, so vict dergleichen, nach Abzug d
er etwanigen
ulden einer jeden Kafse, vorhanden sind, imgleichen auf die, bei Stiftung der Diskontokasse zur Sicher-
heit derselben und der Akltionnairs eingelegten mmen, vor; wogegen auch, ohne an der Bercchtigung
zu diesem Vorbehalte irgend etwas einzuraumen, die Kdniglich -Sächsische Regierung sich gleichergestalk alle
Gercchtsame an den besagten Somes und eingelegten Summen reservirk.
18) Vor vdllig getro
einseitig von cinem Thelle über die Fonds verfügt werden.
ener Eisigung über sothane Kassen kann weder bei der einen, noch der andern
Gegenwärtige Urbereinkunft, so weit sie zur Kenntniß des Publikums geeignet und noͤthig
9)
X, wird auf das schleunigste #s beiden Lundestheilen durch die dffentlichen Blätter bekannt
Ju-. Urkund dessen haben sowohl der Kaiserlich -Konigliche
beiderseitigen Bevollmächtigten diese Konvention unterzeichnet und besiegelt.
So geschehen zu Dresden, am 25sten November 1815.
(L. s K. Ph. Spiegel zum Diesenberg (L. S.) Freiherr von Gaudi.
. K. Vermiktelungs -Kommissär.
Gu Art. X. J. J. dee
Haupt-Konvention.)
Berechnung und Abtheilung
der Königlich-Sächsischen Kassenbillets-Hauptauswechselungskasse, rücksichtlich der ausstehenden
Kapitalien, der Staatspapiere und baaren Gelder.
Friese.
) von Globig.
) von Bünau.
8.) Günther.
) von Watzdorf.
gemacht.
1
err Vermittelungskommissarius, als die
Beilage Litt. H.
—.—
Davon erit:
au t-
Ausstehende Kapitalien. dettt das SGSS TS Snsses
Rtblr. gr. pf.] Rtblr. gr. pf.] Rtblr. gr. pf.
Die ausstchenden Kapitalien betragen überhauttrtrt 3395,94318|—
wovon jede egierung diejenugen, welche in ihrem LandcSantheile ausste-
hu, erhält, und zwar: »
I) die Koͤnigl. Saͤchsische Regierung 22 2 2 2222222422 22222222 riee 1 18—
D) die Kdnigl. Preußische Regicrung aber nachstebende Posten:
4) bei Conrad und Sdhne in Gdrlitz in Kassenbillets zu 2 Proze)t———%900
nebst rückständigen Zinsen vom 11ten Oklober 1815. ab;
2) bei Köttig in Schwemsal in Kassenbillets zu 2 Prozenntt,— 114800
nebst rückständigen Zinsen vom Sten Mai 1814 ab;
3) bet Zesche in Kottbus in Kassenbillets zu 24 Prezert, ———11,000
nebst Zinsen vom Sten August 18 1.3, ab; «
4)bciTkoatddorfinEkfuktiaKassenbiletsprPkozentauleeuk
Bollhausen versichert 22—2242 EIIIIIIIBLIIILLE – — —— — — 3,000 —
nebst Zinsen vom 1ten April 1814. ab;
5) bei den Ständen der Niederlausitz in Kassenbillets und unzinsbor. — —— — —80,000
Zusammen 1395,943|13/—HB5L043/144, 300|T