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3) Den Direktor des statistischen Bureau's, Wirklichen Geheimen Ober-Regie-
rungsrath Hoffmann.
Das Kuratorium versammelt sich halbjährlich einmal mit Zuziehung des
Chefs. ODieser halt alsdann über den Zustand des Instituts und der darauf Bezug
habenden Gegenstände Vortrag, und giebt im Allgemeinen Auskunft von seinen
Operationen und Geschäftseinrichtungen. Oie hierbei gefaßten Beschlüsse werden
zur weitern Nachachtung protokollarisch niedergeschrieben. Die Revision der Jah-
resrechnungen geschieht durch den jedesmaligen Chefpräsidenten der Oberrechnungs=
Kammer.
Ich überlasse es Ihnen, diese Meine Festsetzungen im geeigneten Wege zur
öffenrlichen Kenntniß zu bringen und zur Ausführung derselben das weiter Erfor-
derliche einzuleiten.
Berlin, den 171ten Januar 1820.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staakskanzler Herrn Fürsten
von Hardenberg.
(No. 582.) Verordnung wegen Gleichstellung des Salz-Verkaufspreises auf den Salz-
Niederlagen der Monarchie. Vom 17ten Januar 1820.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Kdnig von
Preußen rc. 2c.
Da ein Haupt-Zweck Unserer neuen Steuergesetzgebung in der Beförderung
des freien inneren Verkehrs besteht, und mit diesem Zweck die in Unserm früheren
Edikt vom 101en Junius 1816. vorgeschriebene Verschiedenheit der Salzpreise in
verschiedenen Theilen Unserer Staaten nicht länger vereinbar ist, gleichwohl die
nothwendigen Ausgaben des Staats, welche durch den bedeutenden Bedarf an
Zinsen für die in Folge der letzten Kriege entstandenen Schulden, so wie durch die
zu deren allmahliger Tilgung erforderlichen Mittel, sehr vermehrt worden sind,
nicht gestatten, den in den Provinzen Schlesien und Posen ohne Nachtheil für den
Gewerbebetrieb seit mehreren Jahren schon erhobenen Preis von 15 Rcthlr. herab-
zusetzen; so verordnen Wir, nach erfordertem Gutachten Unsers Staats-Raths,
wie folgt:
S. 1. Das Salz soll zum inlandischen Verbrauch aus den Nicberlagen der
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