160 Handels= und Schifffahrtsvertrüge.
Erde beträchtlich erweitert, denn, wie seit Jahrhunderten der Atlantische, so wird
nunmehr auch der Stille Ocean von zahlreichen Schiffen durchfurcht, die seine Gestade
und Inseln immer mehr dem Welthandel erschließen. Ferner ist durch
die Anwendung der Dampfmaschine auf die Industrie eine hohe Blüthe der
Letzteren in den modernen Culturstaaten und durch den wachsenden Verkehr
und die von Jahr zu Jahr zunehmende Auswanderung eine Vergrößerung
der Consumtion in den transatlantischen Ländern bewirkt. Ja in neuester
Zeit hat sogar das aufstrebende Nordamerika durch eine Massenausfuhr von
Boden- und Industrieproducten nach Europa dort der eigenen Production
der alten Welt eine sehr erhebliche Concurrenz bereitet. Diese neu eröffneten
oder immer mehr geebneten Bahnen des internationalen Handels hat vor allem
England zu benutzen gewußt, das Dank seinem Unternehmungsgeiste und seinem
Kapitalreichthum bisher die erste Handels= und Seemacht der Erde geblieben
ist. Doch haben neben ihm auch fast alle Länder des Europäischen Continents
und die Vereinigten Staaten Nordamerikas einen immer größer werdenden
activen Antheil am internationalen Handel gewonnen.
In Folge des letzteren Umstandes und der allgemeinen Zunahme des Verkehrs
haben auch die Handelsverträge in diesem Jahrhundert eine erhöhte Bedeutung erlangt.
Immer mehr hat die Ueberzeugung Boden gewonnen, daß die selbstsüchtige
Handelspolitik der letzten Jahrhunderte nicht nur im Allgemeinen, sondern
auch im eigenen Interefse des sie verfolgenden Staates eine verfehlte war.
Die allgemeine Solidarität der Handelsinteressen ist von einsichtigen Politikern
anerkannt und in der Regel zur Basis neuerer Handelsverträge gemacht. Noch
jetzt mag in manchen Fällen ein vortheilhafter Handelsvertrag als ein Meisterstück
der Diplomatie angesehen werden. Doch gilt als vortheilhaft meist nicht
mehr eine Knechtung, Lahmlegung oder Beschränkung des andern Contrahenten,
sondern eine auf offenem, liberalen Entgegenkommen von beiden Seiten
beruhende Forträumung oder doch Verminderung der den Handels= und Schifffahrtsverkehr
im Auslande noch treffenden Lasten und Beschränkungen.!1)
Man hat wohl die Meinung ausgesprochen, daß der allmähliche Uebergang
aller Staaten zu ganz liberalen Grundsätzen über den internationalen Verkehr
in Zukunft die Handelsverträge überflüssig machen werde. Doch wird
es zu einem solchen, an sich gewiß sehr wünschenswerthen Resultat schwerlich
je kommen. Schon die verschiedene Zollgesetzgebung der einzelnen Staaten
setzt dem ein unüberwindliches Hinderniß entgegen; denn selbst wenn auch die
Frage, ob Freihandel, ob Schutzzoll, zu Gunsten des ersteren Princips international
gelöst werden könnte, so würde darum doch die Nothwendigkeit der
Finanzzölle und ihre der Natur der Sache nach nationale Verschiedenheit bestehen
bleiben müssen. Gewisse indirecte Steuern werden immer unentbehrlich
bleiben, und nur durch Handelsverträge werden die andern Staaten sich gegen
eine willkürliche Erhöhung derselben sicher stellen können. Dagegen find diejenigen
Bestimmungen, welche in früheren Verträgen über die Sicherheit und
den Rechtsschutz im Auslande getroffen wurden, unter civilisirten Staaten schon