Full text : Handbuch des Völkerrechts Dritter Band. (3)

160  Handels=  und  Schifffahrtsvertrüge.

Erde  beträchtlich  erweitert,  denn,  wie  seit  Jahrhunderten  der  Atlantische,  so  wird
nunmehr  auch  der  Stille  Ocean  von  zahlreichen  Schiffen  durchfurcht,  die  seine  Gestade
  und  Inseln  immer  mehr  dem  Welthandel  erschließen.  Ferner  ist  durch
die  Anwendung  der  Dampfmaschine  auf  die  Industrie  eine  hohe  Blüthe  der
Letzteren  in  den  modernen  Culturstaaten  und  durch  den  wachsenden  Verkehr
und  die  von  Jahr  zu  Jahr  zunehmende  Auswanderung  eine  Vergrößerung
der  Consumtion  in  den  transatlantischen  Ländern  bewirkt.  Ja  in  neuester
Zeit  hat  sogar  das  aufstrebende  Nordamerika  durch  eine  Massenausfuhr  von
Boden-  und  Industrieproducten  nach  Europa  dort  der  eigenen  Production
der  alten  Welt  eine  sehr  erhebliche  Concurrenz  bereitet.  Diese  neu  eröffneten
oder  immer  mehr  geebneten  Bahnen  des  internationalen  Handels  hat  vor  allem
England  zu  benutzen  gewußt,  das  Dank  seinem  Unternehmungsgeiste  und  seinem
Kapitalreichthum  bisher  die  erste  Handels=  und  Seemacht  der  Erde  geblieben
ist.  Doch  haben  neben  ihm  auch  fast  alle  Länder  des  Europäischen  Continents
  und  die  Vereinigten  Staaten  Nordamerikas  einen  immer  größer  werdenden
  activen  Antheil  am  internationalen  Handel  gewonnen.

In  Folge  des  letzteren  Umstandes  und  der  allgemeinen  Zunahme  des  Verkehrs
haben  auch  die  Handelsverträge  in  diesem  Jahrhundert  eine  erhöhte  Bedeutung  erlangt.
  Immer  mehr  hat  die  Ueberzeugung  Boden  gewonnen,  daß  die  selbstsüchtige
Handelspolitik  der  letzten  Jahrhunderte  nicht  nur  im  Allgemeinen,  sondern
auch  im  eigenen  Interefse  des  sie  verfolgenden  Staates  eine  verfehlte  war.
Die  allgemeine  Solidarität  der  Handelsinteressen  ist  von  einsichtigen  Politikern
anerkannt  und  in  der  Regel  zur  Basis  neuerer  Handelsverträge  gemacht.  Noch
jetzt  mag  in  manchen  Fällen  ein  vortheilhafter  Handelsvertrag  als  ein  Meisterstück
  der  Diplomatie  angesehen  werden.  Doch  gilt  als  vortheilhaft  meist  nicht
mehr  eine  Knechtung,  Lahmlegung  oder  Beschränkung  des  andern  Contrahenten,
  sondern  eine  auf  offenem,  liberalen  Entgegenkommen  von  beiden  Seiten
beruhende  Forträumung  oder  doch  Verminderung  der  den  Handels=  und  Schifffahrtsverkehr
  im  Auslande  noch  treffenden  Lasten  und  Beschränkungen.!1)
Man  hat  wohl  die  Meinung  ausgesprochen,  daß  der  allmähliche  Uebergang
aller  Staaten  zu  ganz  liberalen  Grundsätzen  über  den  internationalen  Verkehr
  in  Zukunft  die  Handelsverträge  überflüssig  machen  werde.  Doch  wird
es  zu  einem  solchen,  an  sich  gewiß  sehr  wünschenswerthen  Resultat  schwerlich
je  kommen.  Schon  die  verschiedene  Zollgesetzgebung  der  einzelnen  Staaten
setzt  dem  ein  unüberwindliches  Hinderniß  entgegen;  denn  selbst  wenn  auch  die
Frage,  ob  Freihandel,  ob  Schutzzoll,  zu  Gunsten  des  ersteren  Princips  international
  gelöst  werden  könnte,  so  würde  darum  doch  die  Nothwendigkeit  der
Finanzzölle  und  ihre  der  Natur  der  Sache  nach  nationale  Verschiedenheit  bestehen
  bleiben  müssen.  Gewisse  indirecte  Steuern  werden  immer  unentbehrlich
bleiben,  und  nur  durch  Handelsverträge  werden  die  andern  Staaten  sich  gegen
eine  willkürliche  Erhöhung  derselben  sicher  stellen  können.  Dagegen  find  diejenigen
  Bestimmungen,  welche  in  früheren  Verträgen  über  die  Sicherheit  und
den  Rechtsschutz  im  Auslande  getroffen  wurden,  unter  civilisirten  Staaten  schon