Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

— Drittes Sachregister. 
nchtung von selbigen. 20. 146. 162. — in wie weit selbige davon befreiet find. ibid. 150. — Ver- 
halten derselben auf der Rhede und im Hafen von Danzig. 21. 21. sed. 
Schiffsgefäße, deren Kaffen (Spitzen) sollen nur 8 Fuß Höhe haben. 21. 157. 
Schiffsgüter, derer Verzollung und Versteuerung. 18. 107. 10s. 12 1. 122. 
Schlächter, wann solche neben der Mahl= und Schlachtsteuer auch die Klassensteuer zu entrichten haben. 
20. 145. — Gewerbesteuer-Entrichtung von selbigen. 20. 151. 159. 
Schlachtsteuer, deren Entrichtung nach dem Gesetz vom 20sten Mai 1820. 20. 133.143. seq. — Be- 
nennung der Städte, in welchen solche zu erheben ist. 20. 136. 138. — kann auf den Antrag der letz- 
tern in eine Klassensteuer verwandelt werden. 20. 136. — wann solche von Bäckern, Schlächtern und 
Viktualienhändlern auch neben der Klassensteuer zu entrichten ist. 20. 145. — Strafen für Defrauda= 
tionen derselben. 20. 146. 147. — zeitherige im Großherzogthume Posen und in einem Theile des Mo- 
rienwerderschen Regierungsbezirks, deren Aufhebung. 20. 136. « 
Sdzåachwieh Akzise--Entrichtung fuͤr selbige im Inlande. 19. 119. 122. — Aufhebung berselben. 
20. 136. 
Schlafstellen, deren Vermiethung ist der Gewerbesteuer nicht unterworfen. 20. 149. 
Schle#chhandel, Strafen für selbigen. 18. 132. — zur Entdeckung und Verhütung desselben wird die 
Grenzgendarmerie errichtet. 21.9. # 
Schleifmühlen, s. Möhlenwerke. 
Schlesien, Provinz, Joll= und Verbrauchssteuer-Tarif für selbige. 18. 67. 0. sed. 
Schleusengeld, Herabsetzung desselben bei kleinen Fahrzeugen und Seebooten. 21. 188. — am Klod- 
nitz-Kanal. 20. 29. 
Schleyden, Kanton, auf dem linken Rheinufer, eventuelle Abtretung desselben von Preußen an Mek- 
lenburg-Strelitz. 18. (Anhang.) 112. — Abfindung des letztern dafür durch eine Geldentschädigung. 
19. 154. SE(. 
  
   
       
  
  
   
„Gemwerbesteuer-Entrichtung von selbigen. 20. 161. 
, zeitherige, im Herzogthume Sachsen. 20. 137. 
Aemter, werden von Nassau an Preußen abgetreten. 18. (Anhang.) 31. 
b deren unentgeldliche Lieferung an die Gendarmerie. 21. 15. 
s. Druckschriften. 
, aus den abgetretenen Landestheilen übernommen, Abkommen darüber mit dem Königreiche 
Sachsen. 19. (Anhang.) 9. seq. — mit Nassau. ibid. 93. — Provinzial= und Kommunal-Kriegs- 
schulden, Zuschüsse von Seiten des Staats für selbige. 20. 16. — Augeinandersetzung mit den Stan- 
desherren rücksichtlich derselben. 20. 99. — des Herzogthums Sachsen, (. dieses. — s. auch Kriegs- 
schulden und Staataschulden. 
Schuldenwesen, Provinzial= und Kommunal-, gerichtliches Verfahren und Vollstreckung der rechts- 
kräftigen Erkennenisse in selbigem. 20. 204. — Entscheidung streitiger, aus demselben entspringenden 
Gegensihnde in erster und letzter Instanz durch die Regicrungen und durch eine besondere Kommission im 
Ministerium des Innern. 21. 153. — Staatsschuldenwesen, . dieses. 
Schuldkontrakte, gesetzlich zulässige der Studierenden, gebührenfreie Aufnahme derselben durch die Uni- 
versitätsrichter. 19. 244. 
Schuldner, mit Grundeigenthum in den an Preußen zurückgefallenen Polnischen Provinzen angesessen, 
Bestimmung deren Verhöltnisse zu ihren Gläubigern. 18. 161. — im Königreiche Polen, deren Ver- 
pflichtungen gegen ihre Gläubiger, als preußische Unterthanen. 19. 200. seq. — ausländische, und 
im Preußischen Vermögen besitzend, deren Belangung vor Gericht. 19. 212. 
Schulen, Ausfsicht über selbige in standesherrlichen Bezirken. 20.95. — Verwendung deren Kapitalien 
zum Ankaufe von Staatsschuldscheinen. 21. 40. 
Schutz- 
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