Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

nun Drittetz Sachregister. 
für die Verwalkung der akademischen Disziplin und Polizeigewalt bei selbigen. 19. 238. „ed, — Ge- 
richesbarkeit und Rechtöpflege auf selbigen. 19. 234. 240 seq. 
Universitäts-Richter, deren Verhältnisse und Funktionen. 19. 2 34. 239. d5en. 21. 108. 
Unstrut, Fluß, Schissbarmachung derselben. 18. (Anhang.) 55. 
Unterbedientenstellen, stäbtische, Berücksichtigung invalider Militairpersonen bei Besetzung derselben. 20.79. 
Unterbeherden, in den Rheinprovinzen, unenkgeldliche Verabfolgung des Reg. Amteblatts an selbige. 19.180. 
Untergerichte, in den wiedervereinigten und neuen Provinzen, mit Ausschluß des Großherz. Posen, deren 
Befugniß zur Führung von Crim. Untersuchungen und Fällung der Erkenntnisse erster Instanz in selbigen. 
18. 19. — Errichtung derselben in den vereinigten, ehemals Sächsischen Provinzen. 20. 065. — stan- 
deaherrliche, Kompetenz derselben. 20. 93. — stchen unter der Aufsicht der Oberlandesgerichte. ibid. 
Unterstützungen, in den vom Königreiche Sachsen abgetretenen Landcotheilen früher bewilligt, deren 
Uebernahmc. 19. (Anhang.) 23. 27. 
Untersuchungen, in Kriminalsachen, (. Kri inal-Untersuchungen. — bei Steuer-Defraudationen und 
Komtraventionen, s. diese. — gegen Studierende auf Universitäten. 19. 2 34. sed. 241. „eq. 
Unterthanen, Prcupische, welche bel einrr der alliirten Armeen die Kriege von 1813.— 15 mitgemacht 
haben, haben auf unentgeldliche Verleihung des Bürgerrechts Anspruch. 19. 217. — Verfahren gegen 
dicsseitige, wenn solche im Auslande Verbrechen begangen haben. 20. 129. seq. 
Urlaubs-Bewilligungen für Offiziere, s. Beurlaubungen. 
V. 
Vallendar, Amt, theilweise Abtretung desselben von Nassau an Preußen. 18. (Anhang.) 31. 
Vagabunden, Verbrecher und Ausgewiesene, Uebereinkunft, wegen wechselseitiger Uebernahme dersel- 
ben, mit Bayern. 18. 53. — mit Hessen (Kur-). 20. 200. — mit Hessen-Darmstadt. 
19. 132. — mit Mecklenburg-Strelitz. 19. 137. — mit Nassau. 19. 95. — mit dem 
Königreiche Sachsen. 20. 40. — mit Reuß von Plauen jüngerer Linie. 21. 41. — desgl. al- 
terer Linie. 21. 108. — Wachsamkeit der Gendarmerie auf Vagab#nden und Verbrecher. 21. 5. 
— wag bei deren Auslieferung an fremde Staaten im Allgemeinen zu beobachten isi. 20. 129. eq, 
— Transport derselben, f. Transportwesen. 
Veräußerungen unbeweglicher Güter, Verträge über selbige, s. Verträgs. 
Verbindungen, geheime odernicht autorisirtc, auf Universitäten, Strafbarteit derselb. 19.221.— 21. 107. 
— allgemeine Maaßregeln gegen selbige in den deurschen Bundesstaaten. 19. 222.scq. — 20. 12 1. ed. 
Verbrauchssteuer, von ausländischen Waaren, deren Erbebung. 18. 65. 123. scq. — Tarife für 
selbige. 18. 70. seq. 129. — Ordnung für selbige. 1X. 107. — wird im Allgemeinen nach dem 
Nettogewicht berechnet und erhoben. 18. 119. — Beschränkung derselben innerhalb der wesilichen 
Provinzen und ün Verlehr zwischen diesen und den östlichen. 19. 121. — Erlaß derselben von den zu 
Markt gebrachten, aber in dad Ausland zuräckkehrenden Waaren. 18. 122. — Qunikttungen uber deren 
Emrichtung. 18. 120. — Nachsicuer-Cntrichtung von selbigen, von den in den westlichen Provinzen 
vorhandenen aueländischen Waaren 18. 141. Abkommen mit Schwarzburg-Sondershausen wegen 
deren Erhebung rücksichtlich der eingeschlossenen Landestheile. 20.. 1. — fur selbige sollen in abgeson- 
dert gelegenen Landeseheilen andere Abgaben festgesetzt werden. 20. 137. — (conf. Erhebungsrolle 
für die Jahre 1822—. 21. 1056. 190. 82#%4#) 
Verbrecher, die wegen wochselseitiger Uebernahme derselben mit fremden Staaten geschlossenen Verträgr. 
s. Vagabunden. — gleichmäßziges Verfahren gegen selbige in sammtlichen Prooinzen der Monarchie 
in Beziehung auf das Ausland ).#129. — zu deren En'deckung und Verfolgung ist die Gendarmerie 
verpflichtet. 21. 3. — Tranport derselden, s. Tranepertwesen. 
Berbrechen und Vergehen, von Preußischen Untertbanen und Anländern resp. im Aus= und Inlande 
begangen, gleichmaßiges Verfahren gegen selbige in sämmtlichen Provinzen der Monarchie, 20. 120. 
4 —die 
 
	        
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