Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

W  Drittes  Sachregister.

zen.  18.  143.  —  Entrichtung  der  Nachsteuer  von  selbigen  in  den  westlichen  Provinzen.  18.  144.
—  whe,  und  nicht  völlig  fabrizirte  Manufaktur-Waaren,  deren  gegenseltige  freie  Ein=  und  Ausfuhr
im  Grenzverkehr  mit  den  Niederlanden.  18.  (Anhaug.)  95  —  98.  —  konfiszirte,  deren  Verwendung.
20.  32.  —  Bestimmungen  derjenigen,  mit  welchen  kein  Umherziehen  mehr  statt  finden  kann.  20.  153.
—  Ein-,  Durch=  und  Ausfuhr-Abgaben  von  selbigen  für  die  Jahre  1822—  24.  21.  165.  seq.

Waarenführer,  (.  Frachtfuhrleutc.

Waarenlager,  verdächtige,  deren  Revision.  18.  111.  144.  —  deren  Einrichtung  von  Privatpersonen.
18.  119.

Waaren-Revisionen  und  Visitationen,  Verfähren  und  Obliegenheiten  der  Steuerbeamten  und  Seeuecrpflichtigen
  bei  selbigen.  I8.  113.  114.  120.  scq.  134.  144.

Waffen,  Unterstützung  der  auf  einishrige  Dienstzeit  eintretenden  Militair-Freiwilligen  mit  selbigen.  20.#59.
—  unentgeldliche  Lieferung  derselben  an  die  Gendarmerie.  21.  14.  —  deren  Gebrauch  gegen  Steuerbeamte
  von  Seiten  der  Steucrpflichtigen  wird  hart  bestraft.  18.  136.  seq.  —  derselben  kann  sich  die
Gendarmerie  bei  Widersetzlichkeiten  bedienen.  21.  6.  19.

Walkmühlen,  f.  Mühlemwerke.

rschau,  ehemal.  Großherzogthum,  Konvention  mit  ußland  wegen  der  in  selblgem  früher  niedergelegten
  Preußischen  Kapitalien  und  wegen  sonstiger  Ansprüche  an  dasselbe.  19.  197.  seq.  —  Vergütihung
  für  die  in  selbigem  in  den  Jahren  180  und  1812  geleisicten  Lieferungen,  rcksichtlich  der  mit
Preußen  wieder  vercinigten  Theile.  21.  99.

Wartegelder,  deren  Uebernahme  rücksichtlich  der  vom  Königreiche  Sachsen  abgetretenen  Landestheile.
19.  (Anhang.)  23.

Wassermühlen,  Gewerbeskeuer-Entrichtung  für  den  Betrieb  mit  selbigen.  20.  161.

Weberei  und  Wörkerei,  Gewerbesteuer  von  selbigen.  20.  149.

Wechselbank-Geschäfte,  Gewerbesicuer-Entrichtung  von  selbigen.  20.  148.  158.

Wechselrecht  in  der  Stadt  Naumburg,  .  jletztere.

Weel,  Herrschaft,  tritt  Preußen  an  die  Niederlande  ab.  18.  (Anhang.)  25.

Weichsel-Schiffbrücke,  bei  Kurzebrak,  Jolltarif  für  die  Passage  über  selbige.  19.  248.

Weiden,  s.  Hütungen.

Weine,  in  den  westlichen  Provinzen  gewonnen,  Verbrauchssteucr-Entrichtung  von  selbigen  bei  Versendungen
  nach  den  östlichen  Provinzen.  18.  68.  103.  —  Niederlage  derselben  auf  Packhöfen.  18.116.—
—  dürfen  umherziehend  nicht  verkauft  werden.  20.  153.  —  inländische,  Steuer-Entrichtung  von  selbigen.
  19.  97.  100.  107.  —  Abändernde  Bestlmmungen  rücksichrlich  der  letztern.  20.  193.  sed.  —
Strafbestimmungen  für  Defraudationen  der  Steuer  von  denselben.  19.  114.  —  20.  195.

Weinmost,  (.  Weinc.

Wesel,  Stadt  und  deren  Rayon,  Gültigkeit  der  bis  zum  1.  Jan.  1815  erschienenen  Französischen  Gesetze
in  selbigen.  20.  190.

Weser-Zölle,  deren  Erhebung  als  Kommunikatlons-Abgaben.  18.  68.

Westerburg,  Horrschaft,  tritt  Prcußen  an  Nassou  ab.  18.  (Anhang.)  31.

Westphalen,  Herzogthum,  wird  vom  Großherzogthum  Hessen  an  Preußen  abgekreten.  18.  (Anhang.)
47.  100.  seq.  —  Kornvention  über  die  finanziellen  Ausgleichungen  in  demselben  ibid.  138.  seq.  —
wegen  der  von  der  Brand-Sozictst  in  selbigem  zu  leistenden  En'schädigungen  für  abgebrannte  Gebäude.
18.  28.  —  Zoll=  und  Verbrauchssteuer-Tarif  für  selbges.  18.  07.  87.  —  Regultrung  der  gutsherrlichen
  und  bäuerlichen  Verhältnisse  in  selbigem.  20.  191.  veg.

Westphalen,  vormaliges  Königreich,  Gesetz  über  die  guesherrlichen  und  bäuerlichen  Verhältnisse  i
zu  selbigem  gehbrig  gewesenen  Landestheilen.  20.  169.

Westprcußen,  Provinz,  Joll=  und  Perbrauchssteuer-Tarif  für  selbige.  18.  67.  70.  —  Indultsver-Hlngcrung
  f#r  deren  Pfandbriefe.  21.  213.  —  Abtragung  der  Zinsrückstände  von  selbigen.  21.  211.
—  die  mit  selbiger  vereinigten  Distrikte  des  Culm=  und  Michelauschen  Kreises  und  der  Stadt  Thorn

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