(No. 6A8-) Allerhöchste Kabinetsorder vom 7ten Juni 1821., womlt der allgemeine
Einnahme= und Ausgabe-Etat für pen gewöhnlichen Staatsbedarf im
Jahre 1821. publizirt wird.
(#IT
Jch habe den anliegenden allgemeinen Etat der Einnahmen und Ausgaben
für den gewöhnlichen Staatsbedarf für das Jahr 1821., mit Rücksicht auf
die Prüfungen der aus den Prinzen Meines Hauses und mehreren Mitgliedern
des Staarsraths im vorigen Jahre zusammengesetzt gewesenen besondern Com-
mission, so wie auch auf die Verschläge des gesammten Staaksministeri vom
2 Ssten v. M. in allen seinen Posikionen festgestellt und vollzogen.
Das Staatsministerium wird daher angewiesen, darnach in allen resp.
Verwaltungszweigen zu verfahren und die Haupt= und Special= Etats, unter
verfassungsmäßiger Einwirkung der General-Komtrolle, abzuschließen und
festzustellen.
Da dieser allgemeine Etat nach Meiner Order vom 1I7ten Januar 1820.
(Gesetzsammlung 1820. Seite 2..) zur öffentlich en Kenntniß gebracht werden
soll, so habe Ich die sofortige Bekanntmachung desselben angeordnet.
Berlin, den 7ten Juni 1821.
Friedrich Wilhelm.
An
das Staatsministerium.
Allge-