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Benennung der Gegenstaͤnde.
Gewicht
oder
Anzahl.
20
Bastgeflechte, gröbere Stroh= und Basthüte,
feine Werkzeuge u. s. w. ... . .. ... . . .. .. . . . ..
Anmerk. Wenn dergl. kurze Waaren, z. B. Pfelfenköpfe
aus den Art. J. I. itt. f. und g. bezeichneten
Porzellangattungen bestehen, treten die dort bestimmten
Steuersätze ein.
b) feine, nämlich Waaren vorgenannter Ark, welche
zum Theil oder ganz aus Gold, Silber, Platina,
mit Gold= oder Elberbelegeng, oder aus
Semilor, Bronze und andern feinen Metallgemischen,
oder aus feinem Stahl, Schildplatt,
Perlmutter, Bernstein, Bergkristall, unechten
und echten Steinen und Perlen gefertigt sind,
Meifenköpfe mit feinen Beschlägen oder mil feiner
Malerei und feinen Beschlägen, Etuis, Taschenuhren,
Stutz= und Pendeluhren, Kronenleuchter
mit Bronze, Goldfaäden, Goldblatt,
ganz feine lackirte Waaren, Waaren ganz aus
Elfenbein geferuigte ferner: Maͤnner- und
Frauenputz, gehaͤkelt, gestickt, Bonnets, Faͤcher,
Blumen, Schmuckfedern, feine Bast= und Strohhüte,
Spitzen, feine Posamentierwaaren, Tressen
auf Seide oder Florekseide, feine Schuhe,
feine Handschuhe, Perückenmacher-Arbeit..
Leder, und daraus gefertigte Waaren,
a) gelohetes Fahlleder, Sohlleder, Kalbleder, Sattlerleder,
Sciefelschäfte, desgleichen Juchten
b) sämischgahres, weißgahres oder halbgahres,
Korduan, Marokin, Cafian, Pergament
Ausnahme: Halbgahre Ziegenfelle für inländische
Saffian-Fabrikanten werden unter Kontrolle
für die allgemeine Eingangsabgabe eingelassen.
D) grobe Schuhmacher= und Sattlerwaaren, Blasebälge,
auch Wagen, woran Leder= oder Polsterarbeiten
.
d) feine Lederwaaren von Korduan, Saffian, saͤ-misch
oder weißgahrem Leder, Sattel= und Reitzeuge
und Geschirre mit Schnallen und Ringen
1 Zentn.
1 dito
1 dito
1 dito
1 Gdito
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Abgaben-Saͤtze snt “
· vomemsek
beim Brutto-Eingang.Ausgang
Gewicht:
Szu Sz. Pfund.
10——–ê
50—
6Iir Ballen.
8 — 7 in Ballen.
luiun in Kißtu.
10 —— —
ganz