Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

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Benennung  der  Gegenstaͤnde.

Gewicht
oder
Anzahl.

 

20

 

Bastgeflechte,  gröbere  Stroh=  und  Basthüte,
feine  Werkzeuge  u.  s.  w.  ...  .  ..  ...  .  .  ..  ..  .  .  .  ..
Anmerk.  Wenn  dergl.  kurze  Waaren,  z.  B.  Pfelfenköpfe
  aus  den  Art.  J.  I.  itt.  f.  und  g.  bezeichneten
Porzellangattungen  bestehen,  treten  die  dort  bestimmten
Steuersätze  ein.

b)  feine,  nämlich  Waaren  vorgenannter  Ark,  welche
  zum  Theil  oder  ganz  aus  Gold,  Silber,  Platina,
  mit  Gold=  oder  Elberbelegeng,  oder  aus
Semilor,  Bronze  und  andern  feinen  Metallgemischen,
  oder  aus  feinem  Stahl,  Schildplatt,
Perlmutter,  Bernstein,  Bergkristall,  unechten
und  echten  Steinen  und  Perlen  gefertigt  sind,
Meifenköpfe  mit  feinen  Beschlägen  oder  mil  feiner
  Malerei  und  feinen  Beschlägen,  Etuis,  Taschenuhren,
  Stutz=  und  Pendeluhren,  Kronenleuchter
  mit  Bronze,  Goldfaäden,  Goldblatt,
ganz  feine  lackirte  Waaren,  Waaren  ganz  aus
Elfenbein  geferuigte  ferner:  Maͤnner-  und
Frauenputz,  gehaͤkelt,  gestickt,  Bonnets,  Faͤcher,
Blumen,  Schmuckfedern,  feine  Bast=  und  Strohhüte,
  Spitzen,  feine  Posamentierwaaren,  Tressen
  auf  Seide  oder  Florekseide,  feine  Schuhe,
feine  Handschuhe,  Perückenmacher-Arbeit..

Leder,  und  daraus  gefertigte  Waaren,

a)  gelohetes  Fahlleder,  Sohlleder,  Kalbleder,  Sattlerleder,
  Sciefelschäfte,  desgleichen  Juchten

b)  sämischgahres,  weißgahres  oder  halbgahres,
Korduan,  Marokin,  Cafian,  Pergament

Ausnahme:  Halbgahre  Ziegenfelle  für  inländische

  Saffian-Fabrikanten  werden  unter  Kontrolle
für  die  allgemeine  Eingangsabgabe  eingelassen.

D)  grobe  Schuhmacher=  und  Sattlerwaaren,  Blasebälge,
  auch  Wagen,  woran  Leder=  oder  Polsterarbeiten
  .

d)  feine  Lederwaaren  von  Korduan,  Saffian,  saͤ-misch
  oder  weißgahrem  Leder,  Sattel=  und  Reitzeuge
  und  Geschirre  mit  Schnallen  und  Ringen

 

1  Zentn.

1  dito

1  dito

1  dito

1  Gdito

 

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Abgaben-Saͤtze  snt  “
·  vomemsek
beim  Brutto-Eingang.Ausgang
  Gewicht:
Szu  Sz.  Pfund.
10——–ê
50—
6Iir  Ballen.
8  —  7  in  Ballen.
luiun  in  Kißtu.
10  ——  —

 

 

 

 

 

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