Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Vlertes 
Sachregister 
zur 
Gesetzsammlung für die Kbniglich-Preußischen Staaten. 
  
Zu bemerken: die erste größere Jahl bezeichnet den Jahrgang, 22. (1822.) — 23. (1823.) — 
21. (1823.) — 25. (1825.); die darauf folgenden kleineren Jahlen weisen die Seiten nach. 
A. 
Abbau, dessen Befoͤrderung bei Gemeinheitstheilungen, im Großherzogthum Posen 2c. 23. 65. 
Abfahrtsgeld, (. Abschosgelder. 
Abgaben, deren Erhebung von der Elbschiffahrt. 22. 13 — 17.— 25. 473 — 187. — deren Eche- 
bung in den vom preußischen Gebiete eingeschlossenen Schwarzburg-Rudolstaädtschen souverainen Besitzun- 
gen, und deren Vergütigung. 22. 223. — Abänderungen der Erhebungsrolle für selbige, vom 
2 5. Oktober 1821. für die Provinzen Preußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, 
Posen und Sachsen. 23. 45 — 48. — Verordnung wegen der Echebungsrolle derselben, für die 
Jahre 1825. 1826. u. 1827., vom 19. November 1824. 24. 181 — 208. — Ergänzung dieser 
Erhebungsrolle rücksichtlich der Durchgangs-Abgaben von Waaren, welche mit Ueberschreitung der Oder, 
oder rechts derselben, durchgeführt werden. 24. 243. sed. — neuer Tarif rücksichtlich der letztern, für 
die Jahre 1825 — 1827. 25. 68 — 71. — fortdauernde Gültigkeit der Abgabensätze für verschie- 
dene Gegenstände der landwirthschaftlichen Preduktion. 25. 160. — Gegenstände, welche denselben bei 
der Ein-, Durch= und Ausfuhr nicht unterworfen sind. 24. 185. — können in Pommern ktheilweise in 
ritterschaftlichen Bankscheinen berichtigt werden. 24. 170. — deren Entrichtung im Handelsverkehr mit 
Großbritannien. 24. 118. üdcq. — desgleichen mit Rußland und Polen. 25. 58. seq. 71. — auf 
Bauerhöfen im Großherzogthum Posen 2c. haftend, deren Vertheilung bei Auseinandersetzungen mit der 
Gutsherrschaft. 23. 62. — bäuerliche, deren Leistung in den zum ehemaligen Königreiche Westphalen, 
Großherzogthum Berg und den französisch -hanseatischen Departements gehörigen Landestheilen. 25. 74. 
77. sed. 95. 99. d„scq. 113. 116. seq. — der Lohnfuhrleute zur Postkasse, f. Lohnfuhrleute. — s. auch 
Hafen-Abgaben und Steuern. 
Abledern, des am Milzbrande gefallenen Viehes, ist bei Strafe untersagt. 25. 172. 
Abloͤsungen, ausschließlicher, vererblicher und verdußerli gen in den Staͤdten. 2. 187. 
— von Diensten, Jehnten und andem Naturalleistungen „ in einigen ehemaligen fremden Landestheilen, 
Bestimmungen darüber. 22. 208. — f. auch Ablösungs-Ordnung. 
Ablbsungs= Kontrakte, . letzterc. ' 
lelosutlgsOkbnung,vom7Jum1821beraninsübmngindemGtoßhckZogfhumPosckhindcn 
mit Westpreußen wieder vereinigten Distrikten, dem Kulm= und Michclauschen Kreise und der Stadt Thorn 
mit ihrem Gebiete. 23. 49 — 73. — deren Anwendung auf das Landgebiet der Stadt Danzig. 23. 
73. — deren hiernächstige Einführung in den zum vommaligen Königreiche Westphalen, Großherzogthum 
Berg, und französisch -hanseatischen oder dippe-Departement, gehörigen Landestheilen. 25. 7 Z. seq. 
Abschoß= und Abfahrtsgelder, (Auswanderungssteucr), sollen gegen diejenigen Staaten, in welchen 
solche nicht mehr statt finden, forthin nicht genommen werden. 22. 181. — gegenseitige Aufhebung 
derselben mit den Königl. Dänischen Staaten. 22.173. — desgleichen mit den Nordamerikanischen 
Freistaaten. 22. 181. — mit der freien Stadt Hamburg, auch in Bezug auf die zum deutschen 
Bunde nicht gehörigen Preußischen Provinzen. 23.155. — mit Rußland und Polen. 24. 165. Ab 
a 2 lb-
	        
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