Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Vlertes

Sachregister

zur

Gesetzsammlung  für  die  Kbniglich-Preußischen  Staaten.

 

Zu  bemerken:  die  erste  größere  Jahl  bezeichnet  den  Jahrgang,  22.  (1822.)  —  23.  (1823.)  —
21.  (1823.)  —  25.  (1825.);  die  darauf  folgenden  kleineren  Jahlen  weisen  die  Seiten  nach.

A.

Abbau,  dessen  Befoͤrderung  bei  Gemeinheitstheilungen,  im  Großherzogthum  Posen  2c.  23.  65.

Abfahrtsgeld,  (.  Abschosgelder.

Abgaben,  deren  Erhebung  von  der  Elbschiffahrt.  22.  13  —  17.—  25.  473  —  187.  —  deren  Echebung
  in  den  vom  preußischen  Gebiete  eingeschlossenen  Schwarzburg-Rudolstaädtschen  souverainen  Besitzungen,
  und  deren  Vergütigung.  22.  223.  —  Abänderungen  der  Erhebungsrolle  für  selbige,  vom
2  5.  Oktober  1821.  für  die  Provinzen  Preußen,  Westpreußen,  Brandenburg,  Pommern,  Schlesien,
Posen  und  Sachsen.  23.  45  —  48.  —  Verordnung  wegen  der  Echebungsrolle  derselben,  für  die
Jahre  1825.  1826.  u.  1827.,  vom  19.  November  1824.  24.  181  —  208.  —  Ergänzung  dieser
Erhebungsrolle  rücksichtlich  der  Durchgangs-Abgaben  von  Waaren,  welche  mit  Ueberschreitung  der  Oder,
oder  rechts  derselben,  durchgeführt  werden.  24.  243.  sed.  —  neuer  Tarif  rücksichtlich  der  letztern,  für
die  Jahre  1825  —  1827.  25.  68  —  71.  —  fortdauernde  Gültigkeit  der  Abgabensätze  für  verschiedene
  Gegenstände  der  landwirthschaftlichen  Preduktion.  25.  160.  —  Gegenstände,  welche  denselben  bei
der  Ein-,  Durch=  und  Ausfuhr  nicht  unterworfen  sind.  24.  185.  —  können  in  Pommern  ktheilweise  in
ritterschaftlichen  Bankscheinen  berichtigt  werden.  24.  170.  —  deren  Entrichtung  im  Handelsverkehr  mit
Großbritannien.  24.  118.  üdcq.  —  desgleichen  mit  Rußland  und  Polen.  25.  58.  seq.  71.  —  auf
Bauerhöfen  im  Großherzogthum  Posen  2c.  haftend,  deren  Vertheilung  bei  Auseinandersetzungen  mit  der
Gutsherrschaft.  23.  62.  —  bäuerliche,  deren  Leistung  in  den  zum  ehemaligen  Königreiche  Westphalen,
Großherzogthum  Berg  und  den  französisch  -hanseatischen  Departements  gehörigen  Landestheilen.  25.  74.
77.  sed.  95.  99.  d„scq.  113.  116.  seq.  —  der  Lohnfuhrleute  zur  Postkasse,  f.  Lohnfuhrleute.  —  s.  auch
Hafen-Abgaben  und  Steuern.

Abledern,  des  am  Milzbrande  gefallenen  Viehes,  ist  bei  Strafe  untersagt.  25.  172.

Abloͤsungen,  ausschließlicher,  vererblicher  und  verdußerli  gen  in  den  Staͤdten.  2.  187.
—  von  Diensten,  Jehnten  und  andem  Naturalleistungen  „  in  einigen  ehemaligen  fremden  Landestheilen,
Bestimmungen  darüber.  22.  208.  —  f.  auch  Ablösungs-Ordnung.

Ablbsungs=  Kontrakte,  .  letzterc.  '

lelosutlgsOkbnung,vom7Jum1821beraninsübmngindemGtoßhckZogfhumPosckhindcn
mit  Westpreußen  wieder  vereinigten  Distrikten,  dem  Kulm=  und  Michclauschen  Kreise  und  der  Stadt  Thorn
mit  ihrem  Gebiete.  23.  49  —  73.  —  deren  Anwendung  auf  das  Landgebiet  der  Stadt  Danzig.  23.
73.  —  deren  hiernächstige  Einführung  in  den  zum  vommaligen  Königreiche  Westphalen,  Großherzogthum
Berg,  und  französisch  -hanseatischen  oder  dippe-Departement,  gehörigen  Landestheilen.  25.  7  Z.  seq.

Abschoß=  und  Abfahrtsgelder,  (Auswanderungssteucr),  sollen  gegen  diejenigen  Staaten,  in  welchen
solche  nicht  mehr  statt  finden,  forthin  nicht  genommen  werden.  22.  181.  —  gegenseitige  Aufhebung
derselben  mit  den  Königl.  Dänischen  Staaten.  22.173.  —  desgleichen  mit  den  Nordamerikanischen
Freistaaten.  22.  181.  —  mit  der  freien  Stadt  Hamburg,  auch  in  Bezug  auf  die  zum  deutschen
Bunde  nicht  gehörigen  Preußischen  Provinzen.  23.155.  —  mit  Rußland  und  Polen.  24.  165.  Ab

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