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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten
No. 19.
Jo. 972.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 24 ten Mai 1825., die Erhebung der Katbedral-Steuer
in den Discesen Gnesen, Posen und Ermeland betreffend.
A## Ihren Bericht vom 29ft#n April d. J., will Ich hierdurch genehmigen,
daß zur Verstärkung der Baufonds der Domkirchen zu Snesen, Posen und
Frauenburg, in den denselben angehörigen Dibcesen, die Kathedralsteuer mit
einem und einem halben Silbergroschen von jeder Taufe, Trauung und Beerdigung
durch die Pfarrer erhoben und an die betreffende Domkirchen-Kasse
abgeliefert werde.
Berlin, den 24ften Mai 1823.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatsminister Freiherrn v. Altenstein.
Jobrgang 1827. LI o. 973.)
(Ausgegeben zu Berlin den 1ten November 1825.)