Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

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Urkundlich unter Unserer Allerhoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und bei- 
gedrucktem Koͤniglichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 27sten Januar 1828. 
L. 8.) Friedrich Wilhelm. 
Carl, Herzog von Mecklenburg. 
v. Schuckmann. Graf v. Danckelman. v. Mog. 
« Beglaubigt: Friese. 
JNo. 11271) Ministerial-Erklärung wegen Verlängerung der Konvention vom 23sten Juni 
1821., das Revisionsverfahren auf der Elbe betreffend, auf einen semeren 
z# JZeitraum von sechs Jahren. Vom 2ten Februar 1828. 
D. die zwischen Ihren Majesickten den Königen von Preußen, Sachsen, Groß- 
britannien und Irland als König von Hannover, und Dänemark, imgleichen 
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin unter 
dem 23ten Juni 1821. abgeschlossene Konvention, wegen des Revisions-Verfah- 
rens auf der Elbe, mit dem letzten Dezember des vergangenen Jahres abgelaufen 
ist, die Regierungen von Sachsen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg- 
Schwerin aber, nach der von ihnen über die Zweckmäßigkeit dieser Konvention 
bisher gemachten Erfahrung, in dem Wunsche übereingekommen sind, daß die Dauer 
derselben, dem in ihrem Artikel 8. ausgesprochenen Vorbehalte gemäß, verlängert 
werde, und von Seiten der Preußischen Regierung dem desfalligen Vorschlage beige- 
slimmt worden ist: so wird, in. Folge der hierab . Statt gefundenen Vereinbarung, 
von Seiten der Königlich-Preußischen Regierung in Beziehung auf die ihr deshalb 
angekommenen gleichlautenden Zusicherungen der übrigen bet Algten Regierungen, 
ieburch insbesondere der Königlich-Sächsischen Regierung die Erklärung gegeben: 
daß Preußischer Seits die gedachte Konvention vom 26tlen Juni 1821. in allen 
ihren Bestimmungen als noch auf anderweitige sechs Jahre, mithin bis zum 
Zisten Dezember 1833. verlängert und in Kraft bestehend anerkannt werde. 
Berlin, den 2ten Februar 1828. 
(L S.) 
Koͤnigl. Preußisches Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten. 
Graf v. Bernstorff. 
Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem solche gegen eine über- 
einstimmende, von dem Kböniglich-Sächsischen Kabiners-Ministerio unter dem 
24sien Dezember v. J. vollzogene, Erklárung ausgewechselt worden ist, hierdurch 
mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ein Austausch ähn- 
licher Erklärungen auch mit der Kdniglich -Großbrikannisch-Hannöverschen, der 
Königlich -Dänischen und der Großerzoglich-Mecklenburg-Schwerinschen Regie- 
rung Statt gefunden hat. Berlin, den 8ten Febrnar 1828. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Graf v. Bernstkorff. 
  
 
	        
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