204 Vertrag mit Oesterreich. — Aufhebung des Edilis von Nantes.
Fridag von Gödens, nach Berlin, zunächst um Hilfe gegen die Türken zu bitten.
Denn die kaiserlichen Armeen seien samt den Hilfsvölkern in die größte Not
geraten, das Land, von Feind und Freund geplündert, liege wüst, das Volk sei
zu weiteren Kontributionen untüchtig, alles hänge von der Entscheidung Friedrich
Wilhelms ab, auf ihn baue der Kaiser. Allein das hinderte nicht, gleichzeitig
alle Rechte und Forderungen Brandenburgs abzuweisen, die Entscheidung über sie
zu vertagen. Nur die Belehnung mit Magdeburg, dessen Administrator, der
Herzog von Sachsen, 1680 gestorben war, konnte man, wenn man sich einmal
auf den westfälischen Frieden stützte, nicht verweigern. Aber namentlich die Ansprüche
auf die schlesischen Herzogtümer lehnte man ab. Außer Jägerndorf,
welches man so oft dem Kurfürsten in Aussicht gestellt hatte, war nämlich mit
dem Tode des Herzogs Georg Wilhelm von Liegnitz, Brieg und Wohlau (Dezember
1675) auch der in der Erbverbrüderung zwischen Brandenburg und Liegnitz von 1537
vorgesehene Fall des Aussterbens des herzoglichen Hauses eingetreten, und Brandenburg
der berechtigte Erbe dieser Herzogtümer geworden. Das aber wollte man
in Wien um keinen Preis zugeben. Der Kurfürst hatte noch im Todesjahr des
Herzogs und seitdem wiederholt, wie vor der Belagerung Wiens durch die Türken,
an diese Ansprüche erinnert; doch wie er damals seinen Beistand nicht von der
1666 Entscheidung dieser Frage abhängig gemacht, so schloß er auch jetzt (4. Jan. 1686)
mit Oesterreich einen Vertrag, in dem er, ohne daß jene Frage erledigt wäre,
dem Kaiser wenigstens 7000 Mann gegen die Türken zusagte. Schon im April
waren sie marschfertig, zogen von Krossen, wo der Kurfürst Heerschau über sie
hielt, unter Schöning nach Ungarn und erfochten hier namentlich bei der Belagerung
Ofens neue Lorbeeren.
Ein dreister Akt der Willkür Ludwigs hatte auf die Vollziehung dieses Vertrages
durch den Kurfürsten wesentlich eingewirkt. Im Sinn jener vordrängenden
katholischen Reaktion hatte nämlich Ludwig einen Schritt gethan, der die ganze
evangelische Welt in die hellste Entrüstung setzte, und Friedrich Wilhelm darauf
einen Gegenschritt, der ihm den entschiedensten Zorn Ludwigs zuzog. Im Oktober
#16°65 1685 entzog der König durch die Aufhebung des Edikts von Nantes den Evangelischen
die Erlaubnis, in Frankreich zu leben. Jeder reformierte Gottesdienst
wurde verboten, Schulen und Kirchen wurden geschlossen, zuletzt auch die Auswanderung
bei Galeerenstrafe den Reformierten verboten. Die Einheit der Kirche
schien dem Könige eine unabweisbare Forderung des Staates zu sein im vollen
Gegensaßz zu den Hohenzollern, die in der Freiheit der Bekenntnisse gerade eine
der saftreichsten Wurzeln des Staates sahen. Aufs tiefste empfanden der Kurfürst
und alle evangelischen Christen diese empörende Maßregel, die weitaus die bisherigen
Verfolgungen der Ketzer übertraf. Wie der Kurfürst den Kaiser mit
Lebhaftigkeit von den gräßlichen Verfolgungen der Evangelischen in den Erblanden
und vorzüglich in Ungarn abgemahnt hatte, so erhob er sich mit dem ganzen.
Gefühl seiner tiefen Frömmigkeit, mit seinem vollen protestantischen Bewußtsein
auch zuerst gegen Ludwigs blinden Fanatismus, und schon am 8. November
erließ er das Potsdamer Edikt, in welchem er die Flüchtlinge aufforderte, nach
Brandenburg zu kommen, ihnen Rat, Unterstützung, jegliche Förderung auf der
Reise und in der neuen Heimat zusicherte. Ueber 15000 Refugies aus allen
Ständen und von jedem Beruf — die meisten zwar arm, aber fest und stark
ausgebildete Charaktere — folgten dem Ruf des Kurfürsten. Mit der größten Herzlich-