Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1834. (25)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
No. 4. — 
  
(No. 1501.) Erklärung wegen des, zwischen der Koͤniglich-Preußischen und der Regierung 
des Freistaats Krakau getroffenen Uebereinkommens, rücksichtlich der gegen- 
seitigen kostenfreien Erledigung gerichtlicher Requisitionen in Armensachen. 
Vom 10ten Jannar 1831. 
N. die Königlich-Preußische Regierung mit der Regierung des Frei- 
staats Krakau dahin übereingekommen ist, die gegenseitige Kostenvergütigung in 
Kriminal-, Civil= und Vormundschaftssachen, rücksichtlich der dabei betheiligten 
unvermögenden Personen, aufzuheben, erklärt das Königlich-Preußische Ministe- 
rium der auswärtigen Angelegenheiten hiermit Folgendes: 
J. 
In allen Fällen, wo in Untersuchungs-, Civil= und insonderheit Vor- 
mundschaftssachen Requisitionen von einer Königlich-Preußischen Gerichts= oder 
vormundschaftlichen Behörde, an eine derartige Beh#rde des Freistaates Krakau 
oder von dieser an jene erlassen werden, so wie wenn Delinquenten von einem 
Gericht an das andere ausgeliefert werden, sind nicht allein alle baaren Ausla- 
gen, sondern auch die sämmtlichen, nach der bei dem regquirirten Gerichte übli- 
chen Taxe zu liquidirenden Gebühren dem letztern aus dem Vermögen der be- 
kreffenden Person, wenn solches hinreicht, zu entrichten. — Hat selbige aber kein 
Vermögen, so fallen die Gebühren für die Arbeiten der requirirten Behörde, 
mithin auch alle Vergütung oder Taxe für Zeugenvernehmungen und für Ab- 
haltung der Termine, für den Erlaß oder die Expedirion der Verfügungen, 
desgleichen die Insinuations= und sogenannten Siegelgebühren durchgehends 
weg, und das requirirende Gericht bezahlt alsdann dem erstern nur die unver- 
meidlichen baaren Auslagen für Atzung, Transport, Porto, Kopialien, Reise- 
und Zehrungskosien der Richter und Zeugen, nach den, bei den requirirten Ge- 
richten üblichen Taxsätzen. 
II. 
Zur Entscheidung der Frage: ob der Delinquent oder die sonst betheiligte 
Jahrgang 1831. (Jo. 1501.) D Per- 
(Ausgegeben zu Berlin ben 13ten Maͤrz 1834.)
	        
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