Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1834. (25)

Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 9.— 
  
  
  
(No. 1514.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 19cen Februar 1834., eine Erweiterung kes 
Art. Xl. des Zensur-Gesetzes vom 18ten Oktober 1819. hinsichtlich der 
in Polnischer Sprache erscheinenden Schriften betreffend. 
A# Ihren Bericht vom Sten d. M. will Ich die Bestimmung des Art. Al. 
des Zensur-Edikts vom 18ten Oktober 1819. dahin erweitern, daß keine in 
Polnischer Sprache außerhalb Meiner Staaten, es sey innerhalb oder außer- 
halb der Staaten des Deutschen Bundes, erscheinende Schrift, ohne vorherige 
ausdrückliche Debits-Erlaubniß des Ober-Zensurkollegiums, in irgend einem Lan- 
destheile Meiner Staaten verkauft oder verbreitet werden darf. Dem Ober- 
Zensurkollegium bleibt anheimgegeben, zur Erleichterung des Bücherverkehrs in 
dem Großherzogthum Posen mit dem Oberpräsidenten diesenigen Einrichtungen 
zu verabreden, welche von beiden Behêörden angemessen gefunden werden. Die 
gegenwärtige Order ist durch die Gesetz-Sammlung zu publiziren. 
Berlin, den 19ten Februar 1834. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Sctaatsminister Frh. v. Altenstein, Frh. v. Brenn 
und Ancillon- 
  
Jahegang 183/. (TFo. 1511—1515,) K (No. 1515.)
	        
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