145 —
Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 17.——
(No. 1626.) Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, WMürktemberg, Kurhessen, dem
Großherzogkhume Hessen und den zu dem Thüringischen Joll= und Handels=
Vereine verbundenen Staaten einerseits und Baden andererseits, wegen
Anschließung des Großherzogthums Baden an den Gesammt-Zollverein der
ersteren Staaken. I. d. den 12ten Mai 1835.
N# Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, den ZJweck
des zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Wörttemberg, Kurhessen, dem Groß-
herzogthume Hessen und den an dem Thüringischen Vereine Theil nehmenden
Zegierungen errichteten Zoll= und Handelvereins Sich aneignend, den Entschluß
zu erkennen gegeben haben, auch mit Ihren Landen Letzterem beizutreten; so ha-
ben Behufs der deshalb zu pflegenden Verhandlungen zu Bevollmächtigten er-
nannt:
einer Seits für Sich und in Vertretung der Krone Sachsen und der zu dem
Thüringischen Zoll= und Handelsvereine gehörigen Staaten:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren Kammerherrn, Wirklichen Geheimen Rath und in-
terimistischen Chef des Finanzministeriit, Albrecht Graf von Alvens-
leben, Ritter des Königlich-Preußischen Rorhen Adler-Ordens dritter
Klasse mit der Schleife, des St. Johannitcr-Ordens und Kemman=
deur des Ksniglich-Ungarischen St. Stephan-Ordens, und Allerhöchst-
Ihren Wirklichen Geheimen Legationsrath und Direktor im Ministe-
rium der auswärtigen Angelegenheiten, Albrecht Friedrich Eich-
horn, Ritter des Königlich-Preußischen Rothen Adler-Ordens zweiter
Klasse, Inhaber des eisernen Kreuzes zweiter Klasse am weißen Bande,
Ritter des Kaiserlich-Russischen St. Annen-Ordens zweiter Klasse,
Kommandeur des Civil-Perdienstordens der Königlich = Bayerischen
Krone, des Königlich-Süächsischen Civil-Verdienstordens, Kommenthur
des Königlich-Hanmsverischen Guelphen-Ordens und des Ordens der
Königlich-Württembergischen Krone, Kommandeur erster Klasse des
Jahrgang 1835. (No 1020.) 3 Kur-
(Ausgegeben zu Berlin den 8ten August 1835.)