Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Siebentes 
Sachregister 
zur 
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 
Jahrgänge 1836 bis 1840. 
  
Zu bemerken: 1) Die erste größere Zahl bezeichnet den Jahrgang, 36. (1836.) 37. (1837.) u. (#. w.; 
die darauf folgenden kleineren Zablen weisen die Seiten nach. Wo letztere Zahlen 
allein stehen, ist auf den nächst vorstehenden Jahrgang zurückzugehen. 
2) Abkürzungen: A. K. O. bezeichnet: Allerhöchste Kabinets-Order. — G. — Ge- 
setz. — Dekl. — Deklaration. — Erkl. — Erklärung. — Ord. — Ordnung. — Regl. 
— Reglement. — V. — Verordnung. 
  
J. 
Sachregister. 
A. 
Abbildungen, naturwissenschaftliche, architektonische 2c., Schutz für das ausschließende Reche zu deren 
Vervielsältigung. (G. v. 11. Juni.) 37. 168. (S. 18.) 
Abdecker, vom Auslande, Sicherheitsmaßregeln gegen diel. bei der Rinderpest. (V. v. 27. März.) 36. 176. 
Abdeckereiwesen, dessen Beaufsichtigung ressortirt vom Ministerio des Innern und der Polizei. (Scaats- 
minist.-Bekanntmach. v. 17. Jan.) 38. 12. 
Abgaben, (Gefälle), öffentliche, Anwendung der Rechtsmittel der Appellation, der Revision und der 
Nichtigkeitsbeschwerde gegen Erkenntnisse in fiskalischen Untersuchungen wegen Vergehen wider die 
Vorschristen über die Entrichtung und Erhebung ders. (V. v. 11. Juni.) 38. 377. — öffentliche, 
Verjährungsfristen für dieselben. (G. v. 31. März.) 38. 250. — (G. v. 18. Juni.) 40. 140.—142. 
— findet auch Anwendung bei Abgaben, die nicht in landesherrliche Kassen fließen (ebend.) S. 142. 
— Verfahren bei Reklamationen gegen dies. S. IAI. 142. — Unterbrechung deren Verjährung durch 
Zustellung des Zahlungsbefehls, durch Verfügung der Erekution oder durch bewilligte Stundung der 
Scteuer. (G. v. 31. März.) 38. 251. — (G. v. 18. Juni.) 40. 141. — zu bestimmten Zeiten wieder- 
kehrend, deren Rückstände verjähren nach 4 Jahren. (G. v. 31. März.) 38. 250. — aus verliehe- 
nen Berechtigungen Seitens des Staats, desgl. S. 250. — an Kirchen und öffentliche Schulen und 
deren Beamte, deren Einziehung resp. durch administrative Exekution und im Wege des Mandats-, 
Bagatell= oder summarischen Prozesses. (A. K. O. v. 19. Juni.) 36. 198. — rückständig geblie- 
bene, zu deren Abtragung können die aus dem Grundsteuer-Deckungsfonds in der Rheinprovinz und 
Westphalen gewährten Steuernachlaß= und Unterstützungs-Beträge nicht in Anspruch genommen wer- 
den. (G. v. 21. Jan.) 39. 42. — direkte, Exekutionsverfahren rücksichtlich derselben in der Rhein- 
provinz und Wesiphalen. (G. v. 21. Jan.) 39. 41. — (Anweis. v. 21. Jan.) 39. 45. 50. 52. — 
Natural= und Geld-, deren Ablösung im Herzogthume Wesiphalen. (Ord. v. 18. Juni.) 40. 161. 
164— 170. 184. f. — desgl. in den vormals Nassauischen Landestheilen und der Stade Wetzlar 
mit Gebiet. (G. v. 4. Juli.) 40. 200.—203.— Erhebungsrolle der Eingangs-, Ausgangs= und Durch- 
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