Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

460  Nr.  64.  1918.

§*  9.
Meldescheine

Die  vorgeschriebenen  amtlichen  Meldescheine  sind  bei  der  Vordruckverwaltung  der
Kriegs-Rohstoff-Abteilung  des  Königlich  Preußischen  Kriegsministeriums,  Berlin  SW.  48,
Verl.  Hedemannstr.  10,  unter  Angabe  der  Vordrucknummer  Bst.  2015  b,  die  Meldescheine
L.  P.  unter  Angabe  der  Vordrucknummer  Bst.  2015  c,  anzufordern.

Die  Anforderung  der  Meldescheine  ist  mit  deutlicher  Unterschrift  und  genauer
Adresse  zu  versehen.  Der  Meldeschein  darf  zu  anderen  Mitteilungen  als  zur  Beantwortung
  der  gestellten  Fragen  nicht  verwendet  werden.

Von  den  erstatteten  Meldungen  ist  eine  zweite  Ausfertigung  (Abschrift,  Durchschrift,
  Kopie)  von  dem  Meldenden  bei  seinen  Geschäftspapieren  zurückzubehalten.

8  10.

Lagerbuchführung  und  Auskunftserteilung.

Jeder  Meldepflichtige  (§§  6  und  7)  hat  ein  Lagerbuch  zu  führen,  aus  dem  jede
Anderung.  in  den  Vorratsmengen  und  ihre  Verwendung  ersichtlich  sein  muß.  Soweit  der
Meldepflichtige  bereits  ein  derartiges  Lagerbuch  führt,  braucht  ein  besonderes  Lagerbuch
  nicht  eingerichtet  zu  werden.

Beauftragten  der  Militär=  oder  Polizeibehörden  ist  auf  Anfordern  zu  gestatten,
die  Geschäftsbriefe  und  Geschäftsbücher  einzusehen  sowie  Betriebseinrichtungen  und
Räume  zu  besichtigen  und  zu  untersuchen,  in  denen  meldepflichtige  Gegenstände  erzeugt,
gelagert  oder  feilgehalten  werden  oder  zu  vermuten  sind.

§s  11.
Höchstpreise.

Die  für  die  von  dieser  Bekanntmachung  betroffenen  Gegenstände  zu  zahlenden
Preise  dürfen  die  in  den  beifolgenden  Preistafeln  für  die  einzelnen  Klassen  von  Lumpen
und  neuen  Stoffabfällen  festgesetzten  Höchstpreise  nicht  überschreiten.

Für  diejenigen  Gegenstände,  die  nicht  unter  eine  der  in  den  Preistafeln  ausfgeführten
  Klassen  fallen,  richten  sich  die  Preise  nach  dem  Preise  der  Klasse,  welcher  die
Gegenstände  nach  ihrer  gesamten  Beschaffenheit  am  nächsten  kommen.

Anmerkung:  Es  list  genaus  zusbeachten,  daß  die  festgesetzten  Höchstpreise  diejenigen  Preise
sind,  die  auch  die  Kriegswollbedarf-A.  G.  und  die  Kriegs  Hadern  A.  G.  höchstens  bezahlen
dürfen.  Bei  den  im  §  4  erlaubten  Veräußerungsgeschäften  über  Lumpen  und  neue  Stoffabfälle
müssen  deshalb  die?  Preise  entsprechend  niedriger  angesetzt  werden.

Es  ist  ferner  zu  beachten,  das  die  festgesetzten  Preise  die  höchsten  Preise  sind,  die  belde
Gesellschaften  für  die  in  der  Preistafel  bezeichneien  Sortimente  bezahlen  dürfen;  für  minderwertige
  Sortimente  werden  beide  Gesellschaften  einen  entsprechend  niedrigeren  Preis  bezahlen.

§s  12.

Zahlungsbedingungen.

Die  Höchstpreise  schließen  den  Umsatzstempel,  die  Kosten  der  Beförderung  bis  zum
nächsten  Güterbahnhof  oder  bis  zur  nächsten  Schiffsladestelle  sowie  die  Kosten  der  Verladung
  und  Besorgung  der  Bedeckung  ein.  Die  Kosten  für  den  Gebrauch  von  Wagendecken
  sind  nach  den  Preisen  des  Deckentarifs  der  Staatseisenbahn  des  Abgangsortes,
auch  bei  der  Verwendung  eigener  Decken  des  Verkäufers,  vom  Käufer  zu  tragen.