Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

Chronologische übersicht 
der in der Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 
vom Jahre 1843. 
enthaltenen Verordnungen. 
  
Datum 
des 
Gesetzes2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
IJnh a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1834. 
30. Oktbr. 
1841. 
9. Oktbr. 
1842. 
16. März. 
W. Juli. 
15. Septbr. 
21. 
25. Novbr. 
9. Dezbr. 
1843. 
1I1. Juli. 
8. März. 
| 
11. Juli. 
12. Mai. 
20. Jan. 
20. 
  
  
Bundestags-Beschluß über die Errichtung eines 
Bundes -Schiedsgerichts zur Schlichtung 
der in einem Bundesstaare zwischen der Re- 
gierung und den Ständen entstandenen Irrun- 
gen und Streitigkeiten. 
Allerhöchste Kabinetsorder, die Genehmigung zu 
einer Eisenbahnanlage von Breslau nach 
Freiburg und einer Seitenbahn nach Schweid- 
nitz durch eine Aktiengesellschaft berreffend. 
Statut der Breslau-Schweidnitz-Freibur= 
ger-Eisenbahn-Gesellschaft. 
Vertrag zwischen Sr. Masestät dem Könige von 
Preußen, Sr. Masestät dem Könige von Han- 
nover, Sr. Hoheit dem Kurprinzen und Mit- 
regenten von Hessen und Sr. Herzogl. Durch- 
laucht dem Herzog von Braunschweig und Lü- 
neburg, die Regulirung der Central-Schuld- 
verhältnisse des vormal. Königreichs West- 
phalen betreffend, nebst Ministerial -Bekannt- 
machung vom 16. März 1843. 
Beschluß der Deutschen Bundesversammlung wegen 
Anordnung einer richterlichen Instanz zur 
Entscheidung gewisser im Wege des Rekurses an 
dieselbe gelangenden Beschwerdesachen der mit- 
telbar gewordenen ehemaligen Reichsstände 
und des ehemaligen unmittelbaren Reichsadels. 
(Publikarionspatent vom 7. Juni 1843.) 
Übereinkunft der zum Zoll= und Handelsvereine ver- 
bundenen Regierungen wegen Ertheilung von Er- 
findungspatenten und Privilegien. (Mi- 
nisterial-Bekanntmachung vom 29. Juni 1843.). 
Allerhöchste Kabineesorder, die anderweitige Ver- 
wendung der Zollstrasen und des Erlöses 
aus Konfiskaten beetreffend. 
Verordnung, betreffend die Anstellung der Di- 
rektoren und Lehrer der Gymnasien, der 
Schullebrer-Seminarien und der zur Ent- 
lassungs-Prüfung berechtigten höheren Bürger- 
und Realschulen. 
Verordnung wegen Ermäßigung der auf die Ver- 
letzung der Schonzeit des Wildes gesetzten 
Strafen. 
  
1 
—T 
  
in 
2362. 
72. 
2329. 
(Anl.) 
234. 
in 
2359. 
2314. 
2315. 
  
270272. 
53. 
269-272. 
265-267. 
169. 
t