Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 4. —— 
  
  
  
(Nr. 2324.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 4. Februar 1843., betreffend die Censur der 
Zeitungen und Flugschriften und die Genehmigung der vom Staats- 
Ministerium entworfenen Censur-Insiruktion. 
S. Meinem Regierungs-Antritt ist die Regelung der Preßverhältnisse Ge- 
genstand Meiner ernstesten Vorsorge und wiederholter Anordnungen gewesen. 
Unterm 10. Dezember 1841. habe Ich dem Staats-Ministerio die Grundzüge 
bezeichnet, wonach Ich insbesondere die Censur der Zeitungen und Ilugschriften 
behandelt wissen wolle. In dieser Order ist wörtlich gesagt: 
Ich habe vielfache Gelegenheit gehabt, zu der Ueberzeugung zu gelangen, 
daß sowohl die Censur= als die Verwaltungsbehörden zu bedenklich sind, 
wenn es darauf ankommt, Gegenstände der Staats-Verwaltung 
durch Zeitungsartikel zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Während 
die Censur aus fremden Zeitungen häufig Arrikel in die inländischen hat 
übergehen lassen, die weder der Form noch der Tendenz nach empfeh- 
lungswürdig waren, und worin die Wahrheit sich durch Irrthum und 
Lüge entstellt fand, sind der inländischen Besprechung über Gegenstände 
der Verwaltung die engsten Grenzen gezogen worden. Ich will, daß 
diese Grenzen überall, wo es sich nur um eine anständige und 
wohlmeinende Besprechung in den öffentlichen Blättern handelt, im 
Sinne der Gesetzgebung von 1819. und der späteren, sie er- 
gänzenden Bundes-Beschlüsse erweitert, und die Censoren hiernach 
angewiesen werden sollen. 
Im Ofktober v. J. habe Ich demnächst die Censur aller Schriften über zwan- 
zig Bogen völlig aufgehoben, obgleich es schon damals zu Tage lag, daß Meine 
Befehle über die Behandlung der Zeitungs-Presse von einem großen Theil der 
Censoren gänzlich mißverstanden und durch ungeschickte Behandlung der Sache 
völlig verfehlt waren. Die dadurch veranlaßten, immer zunehmenden Ausschrei- 
tungen der Tagesbläatter machen daher angemessenere Instruktionen für die Cen- 
soren unumgänglich nöthig. Was Ich durch die genannten Verordnungen ge- 
wollt, das will Ich unabänderlich noch: die Wissenschaft und die Litteratur von 
Jahrgang 1843. (Nr. 232.) 5 jeder 
(Ausgegeben zu Berlin den 25. Februar 1843.)
	        
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