Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

—  415  —

*  4.  Ebene  Trigonometrie.

a)  Kenntniß  der  trigonometrischen  Funktionen  und  Tafeln.
b)  Berechnung  der  Seiten  und  Winkel  rechtwinkliger  und  schiefwinkliger

Dreiecke.

*  5.  Sphärische  Trigonometrie.

a)  Kenntniß  der  Sinusregel  und  der  Grundgleichung.
b)  Berechnung  der  Seiten  und  Winkel  rechtwinkliger  und  schiefwinkliger











Dreiecke.
C.  Nautik.

1.   Mathematische  Geographie,  soweit  sie  für  den  Seemann  wissenswerth  ist.
2.   Prüfung,  Aufstellung  und  Gebrauch  der  Steuer-  und  Peilkompasse;

Bestimmung  der  örtlichen  Ablenkung  der  Kompasse.

3.   Einrichtung  und  Handhabung  der  gebräuchlichsten  Instrumente  und  Vorrichtungen

  zur  Messung  der  Geschwindigkeit  der  Schiffe.

* 4.   Besteckrechnung  nach  Kurs  und  Distanz,  sowie  nach  Koppelkurs;  Berichtigung

  der  Kurse  für  Abtrift  des  Schiffes,  sowie  für  örtliche  Ablenkung
und  Mißweisung  des  Kompasses;  Ermittelung  der  erreichten  Länge  nach
Mittelbreite  und  vergrößerter  Breite.

* 5.   Ortsbestimmung  durch  Peilung  von  Gegenständen  und  Winkelmessung

zwischen  denselben,  wenn  deren  Lage  oder  Höhe  bekannt  ist.

* 6.   Ermittelung  der  Richtung  und  Geschwindigkeit  von  Strömungen;  Bestimmung

  von  Kurs  und  Fahrt  des  Schiffes  in  Strömungen;  Berichtigung
des  Bestecks  bei  Strömungen.

* 7.   Zeichnen  und  Gebrauch  der  Seekarten;  Berichtigung  des  Bestecks  in  der

Karte  durch  Peilungen,  Winkelmessungen,  Lothungen  und  astronomische
Beobachtungen.

8.   Segeln  im  größten  Kreise.

9.   Gebrauch  und  Berichtigung  der  Spiegelinstrumente,  namentlich  des
Oktanten  und  Sextanten.

10.   Benutzung  des  künstlichen  Horizonts.

11.   Gebrauch  der  nautischen  Jahrbücher  und  Ephemeriden.

12.   Kenntniß  der  wichtigsten  Sternbilder  und  Gestirne.

13.   Berichtigung  beobachteter  Höhen  durch  Kimmtiefe,  Refraktion,  Parallaxe
und  Halbmesser.

* 14.   Berechnung  der  Kulminationszeit  der  Gestirne.

15.   Berechnung  wahrer  und  scheinbarer  Höhen  der  Gestirne.