Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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solche  sind  indessen  nur  die  entstandenen  baaren  Auslagen,  nicht  aber  auch
Gebuͤhren  oder  Stempel  in  Ansatz  zu  bringen.
Urkundlich  unter  Unserer  Hoͤchsteigenhaͤndigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Koͤniglichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  23.  Januar  1846.
(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.
v.  Rochow.  v.  Savigny.  v.  Bodelschwingh.  Uhden.
Be  —*
ode.

 

(Nr.  2676.)  Bekanntmachung  über  die  unterm  9.  Januar  1846.  erfolgte  Bestatigung  des
Statuts  der  unter  der  Benennung  „Eckesey-Schwerter  Wegebau-Gesellschast“
  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Chaussee  von  der  Geitebrücke
  auf  der  Berlin-Kölner  Straße  über  den  Kabel  und  Westhofen  nach
Schwerte  gebildeten  Mtien-Gesellschaft.  Vom  31.  Januar  1846.

D.  Königs  Majestät  haben  das  unterm  2.  September  v.  J.  notariell  vollzogene
  Statut  der  unter  der  Benennung:  „Eckesey=  Schwerter  Wegebau-Gesellschaft“
  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Chaussee  von  der  Geitebrücke
  auf  der  Berlin-Kölner  Straße  über  den  Kabel  und  Westhofen  nach
Schwerte  gebildeten  Aktiengesellschaft  mitrelst  Allerhöchster  Bestätigungs-Urkunde
vom  9.  d.  M.  zu  bestatigen  geruht,  was  nach  Vorschrift  des  §F.  J.  des  Gesetzes
über  die  Aktiengesellschaften  vom  9.  November  1843.  mit  dem  Bemerken  bekannt
gemacht  wird,  daß  das  Statut  durch  das  Amtsblatt  der  Königlichen  Regierung
zu  Arnsberg  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  werden  wird.
Berlin,  den  31.  Januar  1846.

Der  Finanzminister  Der  Justizminister
Flottwell.  Uhden.

 

(Nr.  2677.)  Bekanntmachung  uͤber  die  erfolgte  Allerhoͤchste  Bestaͤtigung  des  Statuts  der
Domnau-Uderwanger  Chausseebau-Aktien-Gesellschaft.  Vom  12.  Februar
1846.

D.  Königs  Majestät  haben  das  unterm  15.  September  und  11.  Oktober
v.  J.  gerichtlich  vollzogene  Statut  der  für  den  Bau  einer  Chaussee  von  Domnau
nach  Uderwangen  zusammengetretenen  Akt#engesellschaft  mittelst  Allerhochster
Kabinetsorder  vom  160.  Januar  1840.  zu  bestatigen  geruht,  was  nach  Vorschrift
des  F.  3.  des  Gesetzes  über  die  Aktiengesellschaften  vom  9.  November  1843.  mit
dem  Bemerken  bekannt  gemacht  wird,  daß  das  Statut  durch  das  Amtsblatt  der
Königlichen  Regierung  zu  Königsberg  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  weren
  wird.
Berlin,  den  12.  Februar  1846.

Der  Finanzminsstr.

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lottwell.