Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 27.— 
  
(Nr. 3140.) Mllerhöchster Erlaß vom 15. Juni 1849., die Aufhebung des Verbots der P#erde- 
Ausfuhr über die Grenzen gegen dlie nicht zum deutschen Bundesgebiete 
gehörigen änder betreffend. 
M. Rücksicht auf die in dem gemeinschaftlichen Berichte vom 24fslen v. M. 
angeführten Gründe finde Ich Mich veranlaßt, das in Meinem Erlasse vom 
16. äh v. J. (Gesetz-Sammlung S. 74.) angeordnete Verbot der Ausfuhr 
von Perden über diejenigen Grenzen der Monarchie, an welche diese an an- 
dere als die zum deutschen Bundesgebiete gehbrigen Länder stößt, wieder auf- 
zuheben, und bestimme, daß dieses Verbot überall vom Tage der Publikation 
er gegenwärtigen Verordnung außer Kraft treten soll. Ich beauftrage Sie, 
die hierzu nöthigen Anordnungen ungesäumt zu rreffen. 
Pelleoues den 15. Jum 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
Gr. v. Brandenburg. v. Strotha. von der Heydt. v. Rabe. 
An die Minister des Krieges, für Handel, der Finanzen, und an das Mi- 
nisterium der auswüärtigen Angelegenheiten. 
  
Jahrgang 1849. (T#. 3149—3154.) ? 46 (Nr. 3150.) 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Juli 1849.
	        
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