Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 1849. 
Feilenhauer, Nachweis deren Befähigung zum Be- 
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. 
(V. v. 9. Febr. 49. S. 2).) 718. — Stlrasbestimmung 
für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. 
(ebend. S. 74.) 109. 
Feldjägerkorps, auf dasselbe finden die Bestimmungen 
des Allerh. Erlasses vom 28. Dezbr. 48. wegen Bewil- 
ligung von Tagegeldern bei Militairdienst= und Ver- 
setzungsreisen keine Anwendung. (das. §. 9.) 87. 
Feldsteine, von benachbarten Grundstücken zum Chaus- 
seebau, siehe letz. 
Festtage, zum Arbeiten an solchen sind Gesellen, Ge- 
hülfen, Lehrlinge und Fabrikarbeiter nicht verpflichtet, 
vorbehaltlich der anderweitigen Vereinbarung in Dring- 
lichkeitsfällen. (V. v. 9. Febr. 49. S. 40#.) 104. 
Festungen, Besetzung der Kriegsgerichte in dens. 
während des erklärten Belagerungszustandes. (V. v. 
10. Mai 49. §s. 11.) 168. — (. auch Festungskom- 
mandanten. 
Festungsarbeit, die Verurtheilung zu solcher zieht 
den Verlust des Amtes oder der Pension von seltst 
nach sich, ohne daß darauf besonders erkannt wird. (V. 
v. 10. Juli 49. §. 9.) 255. — (V. v. 11. Jull 49. 
5S. 10.) 273. 
Festungsbauhöfe, die Verhältnisse derselben bleiben 
der besondern Regelung vorbehalten, daher die Bestim- 
mungen der Verord. v. 9. Febr. 49. über Handwerks- 
und Innungsverhältnisse auf solche keine Anwendung 
finden. (§. 76. der gedachten Verord.) 110. 
Festungs-Kommandanten, dieselben sind be- 
fugt, für den Fall eines Krieges, die ihnen anvertrau- 
ten Festungen mit ihren Rayonbezirken in den Belage- 
rungszustand zu erklären. (V. v. 10. Mai 49. §. 1.) 
165. — auch provisorisch, sowohl in Kriegs= als in 
Fricdenszeiten für den Fall eines Aufruhrs. (ebend. 
5. 2.) 106. — Ausübung der höhern Militairgerichts- 
barkeit seitens ders. über sämmtliche zur Besatzung ge- 
hörenden Militairpersonen während des erklärten Be- 
lagerungszustandes. (ebend. §. 7.) 107. 
FLideikommißsachen, dieselben verbleiben den Appel- 
lationsgerichten, so lange über solche von der Gesetz- 
gebung nicht anderweit bestimmt worden. (V. v. 2. Janr. 
49. §s. 253. Nr. 4. u. F. 35.) 9. 11. 
Finazministerium, (Finanzminister), dasselbe bestimmt 
mit dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten den Zinssatz für die späteren Emisstonen der 
von der Deichbaugesellschaft zur Melioration des Nle- 
der-Oderbruchs ausgestellten, auf jeden Inhaber lau- 
tenden Obligationen über eine Anleihe von 1,300,000 
Jahrgang 1819. 
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Finanzministerium, (Ginanmministerb, (Forks.) 
Rthlr. (Allerh. Privil, v. 5. Novbr. 49.) 408. — Er- 
mächtigung desselben zur oentnelen Aufnahme einer 
Staatsanleihe von höchstens einundzwanzig Millionen 
Thalern für den eiwa nicht zu deckenden Mehrberarf 
behuss Ausführung des Baues der Ostahn, der West- 
phälischen und der Saarbrücker Eisenbahn. (G. v. 7. 
Dezbr. 49. S. 2.) 437. 438. 
Fischereifrevel, an den Landesgrenzen mit fremven 
Staaten, s. Forstfrevel. 
Fiskalischer Untersuchungsprozeß, derselte fin- 
det ferner nicht statt. (V. v. J. Janr. 49. §. 182.) 46. 
— . auch Untersuchungen. 
Fiskus, dessen priviligirter Gerichtsstand wird, sowelt 
er bisher noch stattgefunden hat, allgemein aufgehoben. 
(V. v. 2. Janr. 49. §S. 9.) 3. — alle Zahlungen und 
Abgaben, welche bisher bei der Aufnahme neuer Mit- 
glieder in eine Innung und bei der Aufnahme und 
Entlassung der Lehrlinge an denselben zu entrichten wa- 
ren, sind aufgehoben, wogegen die dafür zu gewähren- 
den Gegenleistungen wegfallen. (V. v. 9. Febr. 49. §. 
63.) 107. 
Fleischer, Nachweis deren Befähigung zum Betriebe 
uv 8 Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V. 
4 9. Febr. 49. S. 23.) 98. — Strafbestimmung für 
Hertrerng oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 
S. 74.) 109. 
Eclichtine Verbrecher, (. letzt. 
Forderungen aus den Verhältnissen zwischen Fabrik- 
inhabern und deren Arbeitern, s. Fabrikarbriter und 
Lohnzahlungen. — aus den Kriegsjahren von 18006—7 
und 1812—15. — s. Kriegslieferungen. 
Formen, zu unerlaubten Druckschriften, deren Vernich- 
tung. (V. v. 30. Junt 49. S. 37.) 234. 
Forstfrevel (Jagd= und Fischereifrevel), Vertrag we- 
gen deren Verhütung und Bestrafung an den gegen- 
seitigen Landesgrenzen, mit dem Greßherzogthum 
Luxemburg. (v. 9. Febr. 49.) 131—135. 
Forstrügesachen, dies. gehören zur Kompetenz der 
Einzelrichter. (V. v. 2. Janr. 49. §. 22. Nr. Z.) B. 
Frankenstein, Ort, s. Chausseebau Nr. 10. 
Frankfurt, a. d. Od., Siadt, s. Messe. 
Frauenzimmer (wetbliche Personen), deren Beschäfti- 
gung bei Handwerksmeistern im Gewerbebetriebe der 
letztern unterliegt keiner Beschränkung. (V. v. 9. Febr. 
49. S. 47.) 103. 
Freiexemplare, zwei, Verpflichtung der Verleger von 
Druckschriften zur Einsendung derselben von jedem ihrer 
Verlagsartikel, und zwar eines an die Landtobibliothek 
zu Berlin, das andere an die Universitätsbibliothek der 
betreffenden Provinz. (V. v. 30. Juni 49. §J. 4.) 220. 
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