38 Sachregister. 1849.
Intelli Insertions , bisher zu Gunsten Justizministerium, (Justizminister), (Forts.)
des Militair-Waisenhauses in Potsram bestanden, wird
mit dem 1. Janr. 1850. gänzlich aufgehoben und dem-
selben dafür eine jährliche Entschädigungsrente aus der
Staatskasse gezahlt. (G. v. 21. Dezbr. 49. . 1. u. 4.)
441. — auch übernimmt der Staat die in Folge dieser
Aushebung etwa zu gewährenden Entschädigungen an
Beamte und sonstige Interessenten. (ebend. 8. 1.)
411.
Justizbeamte, Ernennung und Qualifikation derselben.
(V. v. 2. Janr. 49. I§. 360. u. Z7.) 12. — schon an-
gestellte, deren Beförderung in eine höhere Stelle.
(ebend. §. 37.) 12. — aufgelöster Privatgerichte, Für-
sorge für dicselben und anderweite Unterbringung ders.
(V. v. 2. Janr. 19. S§. 4—7.) 2. 3. — Penslonsver-
hältnisse der bei Königl. Gerichten angestellten bisheri-
gen Privat-Gerichtsbeamten. (ebend. §. 7.) 3. — der
aufgehobenen standesherrlichen Gerichte, deren über-
nahme. (ebend. §. ö6.) 3. — welche kein Richteramt
bekleiden, Vorschriften für das Dieziplinar Strasverfah-
ren gegen dieselben. (V. v. 11. Juli 49. 88. 59—83.)
281—287. — Verhängung von Orrnungsstrasen gegen
dieselben. (ebend. §. 60.) 282. — desgl. gegen Beamte der
Staatsanwaltschast und der gerichtlichen Polizei. (§§. 01.
62.) 282. — gegen Bureau= und Unterbeamte. (§#. 63.
und 71.) 282. 2K1. — gegen Gerichtsschreiber und Ge-
richtevollzieher, so wie gegen Parbetsekretäre bei den
Rheinischen Gerichten. (§S#. 64. 05. u. 72.) 282. 233.
285. — gegen Bureau- und Unterbeamte bri den Ge-
neral-Kommissionen und dem Redvisionskollegium, so wie
gegen deren Spezialkommissarien. (§§. 60. u. 67.) 27.
— gegen die bei dem Genrral-Auritoriate angestellten,
oder dieser Behörde untergeordneten Beamten. (§. O8.)
283. — Entscheidung über die Beschwerden der Justiz-
beamten gegen Orvnungsstrafen. (S. 00.) 283. 284. —
besondere Bestimmungen für Advokaten, Rechtsanwalte
und Notarien. (S. 73—82.) 295—287. Erledigung
des Amtes eines Rechtsanwalts, Notars und Gerichts-
vollziehers. (§S. 83.) 287.
Justizbehörden, siehe Gerichtsbtehörden, Rreis= und
Stadtgrrichte, Appellationsgerichte, Ober-Tribunal 2c.
Justizkommissarien, hinsichtlich deren Anstellung für
bestimmte Gerichtsbezirke es bei den bestehenden Bestim-
mungen verbleibt, nehmen den Amtecharakter: „Rechts-
anwalt“ an. (V. v. 2. Janr. 49. §. 30.) 10. —
siehe ferner Rechtsanwalte.
Justizministerium (Justizminister), nach der Be-
stimmung desselben werden bis zur Aufstellung neuer
Etats für die Gerichtsbehörden die vorhandenen Fonds
zur Besoldung der erforderlichen Beamten verwendet.
(V. v. 2. Janr. 49. §S. 41.) 13. — Ernennung
der Assessoren, Rechtsanwalte, Notarien und Referen-
darien von dems. im Namen des Königs. (V. v. 2.
Janr. 49. §. 36.) 12. — von dems. hängt die Ver-
leihung des vollen Stimmrechts an die den Kreis= oder
Stadtgerichten als unbesoldete Mitglieder überwiesenen
Gerichtsassessoren ab. (V. v. 2. Janr. 19. §. 36.) 12.
— auf Antrag desselben erfolgt die definitive Ernen-
nung der Ober. Staatsanwalte und der Staatsanwalte
rurch des Königs Majestät. (V. v. Z. Janr. 49. §. 3.) 14.
— von demselben sind jedem Staatsanwalte, so weit
das Bedürfniß es erfordert, Gehülfen beizuordnen. (V.
v. Z. Janr. 19. S. 2.) 14. — dasselbe hat das Wei-
tere wegen der durch Beschluß des Gerichts bestimmten
unfreiwilligen Versepung eines Richters in den Ruhe-
stand zu veranlassen. (V. v. 10. Juli 49. §S. 65.) 200.
— dessen Aufsicht sind die Ober-Staatsanwalte und
Staalsanwalte unterworfen, daher sie dessen Anwei-
sungen nachzukommen haben. (V. v. 3. Janr. 49. §. 3.)
14. — durch dasselbe sind die Beschwerden, welche die
Disziplin, den Geschäftebetrieb oder Verzögerungen in
Rechtsangelegenheiten betressen, (§. 37. der Verord.
v. 71. Juli 10.) schließlich zu erledigen. (V. v. 2. Janr.
49. S. 35.) 11. solches ertheilt dem Staatsanwalte
des betrefsenden Gerichts den Befehl zur Beantragung
der unfreiwilligen Versetzung eines Richters. (V. v.
10. Juli 49. S. 56.) 264. — von dems. sind die Ge-
richtsbehörden zur Ausführung der Verord. v. 2. Janr.
10., die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des
erimirten Gerichtsstandes, sowie die anderweitige Orga-
nisation der Gerichte betr., mit der erforderlichen wei-
tern Anweisung zu versehen. (V. v. 2. Janr. 19. S. 41.)
13. — auch ist von dems. für den zur Ausführung die-
ser Verord. auf den 1. April 49. festgesetzten Zeitpunkt
nöthigenfalls ein späterer zu bestimmen, und öffentlich
bekannt zu machen. (ebend. §. 41.) 13. — Crlaß einer
Instruktion seitens desselben wegen ÜUbergabe der Rechts-
angelegenheiten der Eximirten von den Apvellationsge-
richten an die ordentlichen Gerichte. (V. v. 2. Janr. 49.
8. 25.) 9. — es bestimmt die zur Abhaltung der Schwur-
gerichte bei schweren Verbrechen gerigneten Gerichtsbe-
hörden und die ihnen anzuweisenden Bezirke, auf den
Vorschlag des Apvellationsgerichts. (V. v. 2. Janr. 49.
##.# 22.) 7. — von demselben und dem Minister des
Innern sind die Anordnungen wegen Bildung der Ge-
schworenenlisten zu treffen. (V. v. 3. Janr. 49. §. 131.)
47. — durch dasselbe sindet eine Bestätigung des
richterlichen Urtheils in Untersuchungssachen nicht mehr
statt. (V. v. Z. Janr. 49. §. 26.) 18. — es bestimmt
das Gericht zur Führung des Hypothekenbuchs über
einen zusammengehörigen Komplex von Gütern, welche
in