Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

38 Sachregister. 1849. 
Intelli Insertions , bisher zu Gunsten Justizministerium, (Justizminister), (Forts.) 
des Militair-Waisenhauses in Potsram bestanden, wird 
mit dem 1. Janr. 1850. gänzlich aufgehoben und dem- 
selben dafür eine jährliche Entschädigungsrente aus der 
Staatskasse gezahlt. (G. v. 21. Dezbr. 49. . 1. u. 4.) 
441. — auch übernimmt der Staat die in Folge dieser 
Aushebung etwa zu gewährenden Entschädigungen an 
Beamte und sonstige Interessenten. (ebend. 8. 1.) 
411. 
Justizbeamte, Ernennung und Qualifikation derselben. 
(V. v. 2. Janr. 49. I§. 360. u. Z7.) 12. — schon an- 
gestellte, deren Beförderung in eine höhere Stelle. 
(ebend. §. 37.) 12. — aufgelöster Privatgerichte, Für- 
sorge für dicselben und anderweite Unterbringung ders. 
(V. v. 2. Janr. 19. S§. 4—7.) 2. 3. — Penslonsver- 
hältnisse der bei Königl. Gerichten angestellten bisheri- 
gen Privat-Gerichtsbeamten. (ebend. §. 7.) 3. — der 
aufgehobenen standesherrlichen Gerichte, deren über- 
nahme. (ebend. §. ö6.) 3. — welche kein Richteramt 
bekleiden, Vorschriften für das Dieziplinar Strasverfah- 
ren gegen dieselben. (V. v. 11. Juli 49. 88. 59—83.) 
281—287. — Verhängung von Orrnungsstrasen gegen 
dieselben. (ebend. §. 60.) 282. — desgl. gegen Beamte der 
Staatsanwaltschast und der gerichtlichen Polizei. (§§. 01. 
62.) 282. — gegen Bureau= und Unterbeamte. (§#. 63. 
und 71.) 282. 2K1. — gegen Gerichtsschreiber und Ge- 
richtevollzieher, so wie gegen Parbetsekretäre bei den 
Rheinischen Gerichten. (§S#. 64. 05. u. 72.) 282. 233. 
285. — gegen Bureau- und Unterbeamte bri den Ge- 
neral-Kommissionen und dem Redvisionskollegium, so wie 
gegen deren Spezialkommissarien. (§§. 60. u. 67.) 27. 
— gegen die bei dem Genrral-Auritoriate angestellten, 
oder dieser Behörde untergeordneten Beamten. (§. O8.) 
283. — Entscheidung über die Beschwerden der Justiz- 
beamten gegen Orvnungsstrafen. (S. 00.) 283. 284. — 
besondere Bestimmungen für Advokaten, Rechtsanwalte 
und Notarien. (S. 73—82.) 295—287. Erledigung 
des Amtes eines Rechtsanwalts, Notars und Gerichts- 
vollziehers. (§S. 83.) 287. 
Justizbehörden, siehe Gerichtsbtehörden, Rreis= und 
Stadtgrrichte, Appellationsgerichte, Ober-Tribunal 2c. 
Justizkommissarien, hinsichtlich deren Anstellung für 
bestimmte Gerichtsbezirke es bei den bestehenden Bestim- 
mungen verbleibt, nehmen den Amtecharakter: „Rechts- 
anwalt“ an. (V. v. 2. Janr. 49. §. 30.) 10. — 
siehe ferner Rechtsanwalte. 
Justizministerium (Justizminister), nach der Be- 
stimmung desselben werden bis zur Aufstellung neuer 
Etats für die Gerichtsbehörden die vorhandenen Fonds 
zur Besoldung der erforderlichen Beamten verwendet. 
(V. v. 2. Janr. 49. §S. 41.) 13. — Ernennung 
der Assessoren, Rechtsanwalte, Notarien und Referen- 
darien von dems. im Namen des Königs. (V. v. 2. 
Janr. 49. §. 36.) 12. — von dems. hängt die Ver- 
leihung des vollen Stimmrechts an die den Kreis= oder 
Stadtgerichten als unbesoldete Mitglieder überwiesenen 
Gerichtsassessoren ab. (V. v. 2. Janr. 19. §. 36.) 12. 
— auf Antrag desselben erfolgt die definitive Ernen- 
nung der Ober. Staatsanwalte und der Staatsanwalte 
rurch des Königs Majestät. (V. v. Z. Janr. 49. §. 3.) 14. 
— von demselben sind jedem Staatsanwalte, so weit 
das Bedürfniß es erfordert, Gehülfen beizuordnen. (V. 
v. Z. Janr. 19. S. 2.) 14. — dasselbe hat das Wei- 
tere wegen der durch Beschluß des Gerichts bestimmten 
unfreiwilligen Versepung eines Richters in den Ruhe- 
stand zu veranlassen. (V. v. 10. Juli 49. §S. 65.) 200. 
— dessen Aufsicht sind die Ober-Staatsanwalte und 
Staalsanwalte unterworfen, daher sie dessen Anwei- 
sungen nachzukommen haben. (V. v. 3. Janr. 49. §. 3.) 
14. — durch dasselbe sind die Beschwerden, welche die 
Disziplin, den Geschäftebetrieb oder Verzögerungen in 
Rechtsangelegenheiten betressen, (§. 37. der Verord. 
v. 71. Juli 10.) schließlich zu erledigen. (V. v. 2. Janr. 
49. S. 35.) 11. solches ertheilt dem Staatsanwalte 
des betrefsenden Gerichts den Befehl zur Beantragung 
der unfreiwilligen Versetzung eines Richters. (V. v. 
10. Juli 49. S. 56.) 264. — von dems. sind die Ge- 
richtsbehörden zur Ausführung der Verord. v. 2. Janr. 
10., die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des 
erimirten Gerichtsstandes, sowie die anderweitige Orga- 
nisation der Gerichte betr., mit der erforderlichen wei- 
tern Anweisung zu versehen. (V. v. 2. Janr. 19. S. 41.) 
13. — auch ist von dems. für den zur Ausführung die- 
ser Verord. auf den 1. April 49. festgesetzten Zeitpunkt 
nöthigenfalls ein späterer zu bestimmen, und öffentlich 
bekannt zu machen. (ebend. §. 41.) 13. — Crlaß einer 
Instruktion seitens desselben wegen ÜUbergabe der Rechts- 
angelegenheiten der Eximirten von den Apvellationsge- 
richten an die ordentlichen Gerichte. (V. v. 2. Janr. 49. 
8. 25.) 9. — es bestimmt die zur Abhaltung der Schwur- 
gerichte bei schweren Verbrechen gerigneten Gerichtsbe- 
hörden und die ihnen anzuweisenden Bezirke, auf den 
Vorschlag des Apvellationsgerichts. (V. v. 2. Janr. 49. 
##.# 22.) 7. — von demselben und dem Minister des 
Innern sind die Anordnungen wegen Bildung der Ge- 
schworenenlisten zu treffen. (V. v. 3. Janr. 49. §. 131.) 
47. — durch dasselbe sindet eine Bestätigung des 
richterlichen Urtheils in Untersuchungssachen nicht mehr 
statt. (V. v. Z. Janr. 49. §. 26.) 18. — es bestimmt 
das Gericht zur Führung des Hypothekenbuchs über 
einen zusammengehörigen Komplex von Gütern, welche 
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