Sachregister.
Klagen, gerichtliche, (Forts.)
können von Fabrikiuhabern und denselben gleichgestellten
Personen gegen ihre Arbeiter, Gehülfen, Fakloren 2c.,
wegen Forderungen für die den letztern behufs der An-
rechnung bei ber Lohnzahlung kreditirten Waaren, nicht
erhoben werden. (V. v. 9. Febr. 49. S. 55.) 105. —
auch nicht aus Verträgen und Verabredungen zwischen
Fabrikinhaberm oder ihnen gleichgestellten Personen ei-
nerseits und Arbeitern andererseits über die Verwendung.
des Verdienstes der letztern zu andern Zwecken, als
zur Bethelligung an Einrichtungen zur Verbesserung der
Lage der Arbeiter oder ihrer Famillen. (ebend. Ss. 50.
53. 54.) 104. — bei den Gewerbegerichten, s.
dies. — slehe auch Prozesse.
Klassensteuer, dle zeitherigen Befreiungen der ehe-
mals Reichsunmittelbaren, der Geistlichen und Schul-
lehrer, der Offiziere des stehenden Heeres und der
Lanrwehr und der Militairbeamten, sofern dieselben
nicht mobil gemacht sind, sowie der Hebammen, wer-
den aufgehoben, und die bisher befreiten Personen v.
1. Janr. 1850. ab nach den bestehenden Einschätzungs-
Grunrsätzen zur Klassensteuer vrranlagt. (G. v. 7.
Dezbr. 49.) 430. — diejenigen, welche nicht wenig-
stens jährlich 18 Rthlr. derselben entrichten, können zu
Geschworenen nicht berusen werden. (V. v. ZJ. Janr.
49. §s. 63. Nr. 9.) 25. — Ausnahmen von diesem
Prinzip. (ebend. S. 63.) 25. — siehe auch Staats-
steuern.
Kleider, gebrauchte, in wie sern Tie polizeiliche Erlaubniß
zu dem Handel mit solchen zu versagen ist. V. v.
9. Febr. 49. S. 68.) 108.
Klempenow, Ort, siehe Chausseebau Nr. 9.
Klempner, Nachweis deren Besähigung zum Vetriebe
ihreo Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V.
v. 9. Febr. 49. §s. 23.) 98. — Strafbestimmung für
Übertretung oder Umgrhung dieser Vorschrift. (ebend.
S. 74.) 109.
Kuopfmacher, Nachweis deren Befähigung zum Be-
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Be-
ginn. (V. v. 9. Febr. 49. §s. 23.) 98. — Strafbestim-
mung für libertretung. oder Umgehung dieser Vorschrift.
(ebend. §. 74.) 109.
Kodizille, deren Annahme und Aufbewahrung in ge-
richtlichen Depositorien. (V. v. 18. Juli 49. 8. 8.)
297. — s. auch leptwillige Dispositionen.
Kommissarien, Spezial -, der General - Kommisssonen
und landwirthschaftlichen Reglerungs = Abtheilungen,
Disziplinar-Strasperfahren gegen dies. (V. v. 11. Juli
49. §s. 67.) 283.
Jahrgang 1819.
1849.
Kommissionaire, s. Geschäftsvermittler.
Kommunal-Abgaben, s. Gemeinde-Abgaben.
Kommunalbeamte, s. Gemeindebeamte.
Kommunalbehörden, Mitwirkung derselben bei den
Urwahlen für die zweite Kammer. (V. v. 30. Mal 49.
SKe. 6. 11. 15 u. 16.) 206. 207 f. — solche haben
während eines erklärten Belagerungszustandes den An-
ordnungen und Aufträgen der Militairbefehlshaber
Folge zu leisten. (V. v. 10. Mal 49. §. 4.) 166. —
Aufstellung und Fortsührung der Verzeichnisse der Wahl-
berechtigten zur Wahl der Mitglieder des Gewerbe-
raths und deren Stellvertreter durch dieselben. (V. v.
9. Febr. 49. S§S 11. 12.) 95. 96. — sie entscheiden
über nachgesuchte nachträgliche Einschreibungen in jene
Vexzeichnisse, mit Vorbehalt des Rekurses an die Re-
gierung. (ebend. §. 11.) 95. — von solchen sind in
denjenigen Orten, für welche ein Gewerberath nicht be-
steht, die dem letzteren zugewiesenen Angelegenheiten zu
erledigen. (V. v. 9. Febr. 49. §. 22.) 98. — Mitwir-
kung derselben bei den Wahlen der Mitglieder und de-
ren Stellvertreter für die Gewerbegerichte. (V. v. 9.
Febr. 49. Ss. 9. 10.) 113. — Konkurrenz ders. bei
Stiftung von Hülfs= und Unterstützungskassen und
öhnlichen Einrichtungen für Gesellen orer Gehülfen, so
wie für die Fortbildung ders. und der Lehrlinge. (V.
v. 9. Febr. 49. §S. 57.) 105. — be#gl. bei Erörterung
streitiger, angeblich auf besonderen lästigen Erwerbs-
titeln beruhenden Zahlungen und Abgaben an Kirchen,
milde Stiftungen rc. bei der Aufnahme neuer Mttglie-
der in eine Innung und bei der Aufnahme und Ent-
lassung der Lehrlinge. (ebend. S. 65.) 107. — desgl.
binsichtlich der polizeilichen Erlaubniß zum Trödelhandel,
zum Pfandleihgewerbe, zu Kommissions= und Konzipienten-
Geschäften, zum Gewerbe der Lohnlakaien und anderer
Personen, welche auf öffentlichen Straßen und Plätzen
oder in Wirthshäusern ihre Dienste anbieten. (ebend.
8. 68.) 108. — nur mit deren Genehmigung und nach
vorgängiger Vernehmung der betheiligten Innungen
und des Gewerberaths kann die Anlegung von Maga-
zinen zum Detailverkauf von Handwerkerwaaren den-
jenigen gestattet werden, welche nicht zum selbstständigen
Betriebe der betreffenden Handwerke befugt flad. (V. v.
9. Febr. 49. §. 34.) 100 f. — auch nur mit besonderer
Genehmigung ders. können im Orte öfsentliche Verstei-
gerungen neuer Handwerkerwaaren stattfinden. (ebend.
6S. 69.) 108. — Zustimmung ders. zum Betriebe eines
stehenden Gewerbes von Ausländern, so wie zur Na-
turalisation ausländischer Gewerbetreibenden. (ebend.
S. 67.) 108.
Kommunalsteuern, s. Gemeinde-Abgaben.
Kon-
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