Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Zins-Coupon 
!ê4)“-“ zu der Z„ 
Kreis-Obligation des Braunsberger Kreises. 
Littr.. r über Thaler Kurant. 
Inhaber empfängt in der Zeit vom 26. Juni bis 2. Juli, und 28. De- 
zember bis Z. Januar jeden Jahres, gegen Rückgabe dieses Coupons an halb- 
ja3hrigen Zinsen bei der Kreis-Kommunal-Kasse Hierfellst Thaler Preu- 
Kisch Kurant. 
Braunsberg, den . ten 
Die ständische Kommission für. den Chausseebau im Braunsberger 
reise. 
  
(Nr. 3214.) Allerhöchster Erlaß vom 7. Januar 1850., betreffend die Anwendung der dem 
Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die Gemeinde-Chaussee von Hilden 
über Polnische Mütze bis Vohwinkcl. 
N Ich durch Meinen, an den Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten und an den Finanzminister gerichteten Erlaß vom 15. Juni 
v. J. für den Ausbau der Gemeinde-Chaussee von Hilden über Polnische 
Mütze bis Vohwinkel in Bezug auf die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke 
bereits die Anwendung des Expropriationsrechts bestimmt, auch den Gemeinden 
Hilden und Haan Behufs der künftigen Unterhaltung dieser Straße das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den um die Hälfte erhöhten Sätzen des 
für die Staats-Chausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeld-Tarifs verliehen 
habe, setze Ich auf Ihren Antrag hierdurch ’noch fest, daß auf diese Straße 
auch die, dem Chausseegeld -Tarife vom 29.5 Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen Anwendung finden sollen. 
Potsdam, den 7. Januar 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr 38214—3215) 6“ (Nr. 3215.)
	        
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